Unterhaltspflichtigen bleibt mehr zum Leben

Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten - für die betroffenen Kinder steht dagegen die zweite Nullrunde an. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten.

Die Anhebung sei durch die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze notwendig geworden. "Die Opfergrenze ist das Existenzminimum", sagte Familienrichter Jürgen Soyka. Die Änderungen werden am 1. Januar 2013 wirksam. Die Unterhaltssätze der 'Düsseldorfer Tabelle' für die Kinder bleiben unverändert.