Geld für teure Reisen, aber nicht für seine Kinder

RTL-Reporter stellt Unterhaltspreller zur Rede

von Judith Radermacher, Frank Vacik und Sina Schlink

Sind ihm seine Kinder denn gar nichts wert?
Während seine Ex-Frau verzweifelt um das Geld für die gemeinsamen Kinder kämpft, erscheint René B. nicht einmal bei Gericht. Einen Tag später überrascht ihn RTL zu Hause im Garten. Die Erklärung des Unterhaltsprellers – unfassbar!

Es geht um mehr als 12.000 Euro

Schon seit Jahren zahlt der 54-Jährige den Unterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder angeblich nicht. Das sagt seine Ex-Frau Annika B. aus Sachsen. Neun Jahre lang seien sie und René B. ein Paar gewesen. Seit sechs Jahren seien sie getrennt, seit Ende 2021 erhalte sie keinen Unterhalt mehr von ihm. In dem Jahr habe sie das letzte Mal rund 5.000 Euro von ihrem Ex-Mann pfänden lassen können.

Vor Gericht kämpft sie erbittert um das Geld. Es soll sich um mehr als 12.000 Euro handeln. „Wir hatten nicht einmal das Geld für ein Überraschungs-Ei“, erzählt Annika B., ihr Ex erfreue sich derweil an schicken Autos und teuren Urlauben. Aber wie ist das möglich?

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René B. muss Unterhalt für seine Kinder zahlen

Laut Annika sei alles Masche: René B. sei in der Firma seiner neuen Frau zwar als Geschäftsführer angestellt, bekomme dort aber nur ein Gehalt von 800 Euro. „Er hat auf seinem Konto nichts, das ist alles auf einem Geschäftskonto. Und da kommt man halt nicht ran, weil das auf die Frau läuft“, erzählt sie RTL. Dabei entschied 2021 ein Gericht, dass René B. monatlich circa 500 Euro für die Kinder überweisen muss. Aber das tue er nicht.

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So entscheidet das Gericht

Und jetzt erscheint er nicht einmal vor Gericht. Ist angeblich krank. Als RTL ihn einen Tag später im Garten bei der Gartenarbeit trifft, sagt er: „Ich hatte seit drei Tagen Magen-Darm. Heute geht es einigermaßen. Ein bisschen frische Luft tut doch auch gut.“ Auch uns sagt er, dass er nicht genug verdiene und sich den Unterhalt nicht leisten könne – auch, weil seine Ex das Geld pfände.

Die Entscheidung des Gerichts: Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht muss B. eine Geldstrafe von mehr als 3.000 Euro zahlen. Und: Auch künftig muss er den Unterhalt zahlen.