Neue Regelungen angekündigtIn diesen Ländern erhalten Ungeimpfte bald keine Lohnfortzahlungen in Quarantäne

Rheinland-Pfalz hat es als eines der ersten Bundesländer beschlossen: Wer nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat dort ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Weitere Bundesländer wollen folgen.
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Rheinlandpfalz macht es amtlich
Zur Begründung für die Entscheidung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.
Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.
Niedersachsen

Ob man in Niedersachsen als Nicht-Geimpfter in Quarantäne eine Lohnfortzahlung erhält, hängt zurzeit noch von der Priorisierungsgruppe ab.
„Bei Personen, die aufgrund einer hohen Impfpriorisierung schon lange ein Impfangebot erhalten haben, entfällt dieser Anspruch schon heute. Mittlerweile haben alle Niedersächsinnen und Niedersachsen die Möglichkeit, sich zeitnah und unkompliziert impfen zu lassen. Vor diesem Hintergrund halte ich es für angezeigt und auch für rechtlich geboten, dass mit dem Auslaufen des kostenlosen Testangebots Mitte Oktober die Einstellung der Entschädigungszahlungen für alle ungeimpften Erwachsenen geprüft wird, sofern keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen“, teilte die Gesundheitsministerin Daniela Behrens mit. Damit entsprechen die Pläne Niedersachsens denen Rheinland-Pfalz‘.
Hessen
Auch in Hessen sieht es für ungeimpfte Arbeitnehmer düster aus. Dort fehlt nur noch eine Entscheidung des Corona-Kabinetts, um die neue Regelung rund zu machen. Das Kabinett soll zeitnah entscheiden, ab welchem Stichtag die Lohnfortzahlung aussetzt. Dass es eine Aussetzung des Lohns während einer Quarantäne für Ungeimpfte gibt, ist hingegen gesetzt und wird mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz begründet.
Berlin
In Berlin ist eine solche Regelung ebenso im Gesetzestext verankert: Wer einen Arbeitsausfall durch eine Impfung hätte vermeiden können, bekommt keine Entschädigung für die verpasste Arbeitszeit. Jedoch sieht das Land Berlin dies im Falle einer Quarantäne während er Corona-Pandemie nicht als gegeben an. Quarantänepflichten könnten auch für Geimpfte gelten. Beispielsweise wenn man Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Das Bundesland hat bisher rund 5,6 Millionen Euro Entschädigungszahlungen für quarantäne-bedingte Arbeitsausfälle geleistet.
Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland steht eine Entscheidung noch aus. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Laumann äußerte sich aber bereits ähnlich wie sein Kollege auf Bundesebene auf die Frage, ob Ungeimpfte weiterhin Lohnentschädigung in ihrer Quarantäne erhalten sollten: „Ich bin dafür, dass wir sie ihnen nicht mehr geben, damit völlig klar ist, wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen - wobei nach allen Erkenntnissen das Impfen die einzige Möglichkeit ist, diese Pandemie in den Griff zu kriegen - dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang persönlich einstehen“. Deshalb werde er diese Frage in den nächsten Tagen prüfen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in NRW bislang 120 Millionen Euro für Lohnfortzahlungen in Zusammenhang mit Quarantänen ausgegeben.
Laumann sei gegen das 2G-Modell, das Ungeimpfte in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausschließt. „Aber ich bin schon dafür, dass Nicht-Geimpfte es ungemütlich in diesem Land gemacht wird, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen“, so der CDU-Politiker.
Hamburg
Ausgerechnet die Stadt, in der ungeimpfte Menschen teilweise nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, lässt die Leine bei staatlicher Unterstützung von Arbeitsausfällen hingegen locker. In Hamburg gilt das „2G-Optionsmodell“. Dadurch haben nun manche Kneipen oder Restaurants ihre Türen nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Trotzdem plant das Pionier-Bundesland nicht, Lohnfortzahlungen zu beenden, so die Sozialbehörde Hamburg.
Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg
Neben NRW wird ein Fortzahlungs-Stopp in mindestens zwei weiteren Bundesländern derzeit geprüft. Sachsen hatte bis jetzt von einer Aussetzung der Lohnersatzleistung Ungeimpfter in Quarantäne abgesehen, da der Impfstoff nicht für alle Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestanden hätte. Das habe sich nun geändert: „Da nunmehr die flächendeckende Verfügbarkeit des Impfstoffes gesichert ist, prüft der Freistaat, ob die Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte beendet wird“, teilte das Sozialministerium Sachsen mit.
Auch Mecklenburg-Vorpommern prüft eine solche Regelung derzeit noch. Das Land äußerte den Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung.
Von den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben wir bis jetzt keine Rückmeldung erhalten. (skn)
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