"Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen"Tränen im Gericht: Stuttgarter Totraser schildert Unfall

ARCHIV - 07.03.2019, Baden-Württemberg, Stuttgart: Zwei Autos stehen nach einem Zusammenprall am Straßenrand. Bei dem Zusammenstoß sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen. (Das Kennzeichen wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unkenntlich gemacht.) (Zu dpa: «Angeklagter Raser nimmt Verantwortung für tödlichen Unfall auf sich») Foto: Kohls/SDMG/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Anklage wegen Mordes nach tödlichem Sportwagenunfall
sdmg pat bwe, dpa, Kohls

Es sind schreckliche Bilder, die von dem Unfall in Stuttgart zeugen. Sie lassen die Wucht erahnen, mit der ein PS-starker Sportwagen in einen Kleinwagen knallte, in dem zwei Menschen starben. Unfallverursacher Mert T. muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er weint, als sein Anwalt die Erklärung vorliest. Laut liest er vor und langsam. "Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen", lässt der 20-Jährige mitteilen.

Vor dem Crash fuhr er 163 km/h

"Ich weiß auch, dass es viel zu einfach ist, einfach nur zu sagen, dass es mir leid tut." Tränen auch bei den Nebenklägern, die Bilder ihrer toten Kinder auf dem Tisch vor sich stehen haben. Viele Besucher im voll besetzten Saal sind sichtlich bewegt.

Mert T. wird vorgeworfen, im vergangenen März die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren und einen Kleinwagen gerammt zu haben. Dabei starben der 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Freundin des Kleinwagens. Er selbst und sein Beifahrer blieben unverletzt.

Vor dem Crash war der Sportwagen des Angeklagten den Angaben zufolge bis zu 165 Stundenkilometer schnell gewesen. Im "Geschwindigkeitsrausch" sei Mert T. unterwegs gewesen, wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor.

Er wollte vor seinen Freunden angeben

ARCHIV - 11.09.2019, Baden-Württemberg, Stuttgart: Der Angeklagte in einem Mordprozess nach einem tödlichem Unfall wird von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart geführt. Im Hintergrund steht die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Cornelie Eßlinger-Graf. Der Mann soll mit einem Mietwagen mit hohem Tempo unterwegs gewesen sein und prallte in einen Kleinwagen. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und die 22 Jahre alte Beifahrerin starben. Es ist der erste Mordprozess gegen einen Raser in Baden-Württemberg. (zu dpa: «Im Mordprozess gegen einen Autofahrer nach einem tödlichen Unfall mit einem Sportwagen wird eine Aussage des mutmaßlichen Rasers erwartet») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der angeklagte Mert T.. beim Prozessauftakt am 11. September 2019.
mut tba bwe, dpa, Marijan Murat

Der 20-Jährige gibt das zu: Mehrfach habe er im Leerlauf Gas gegeben, "so dass das Fahrzeug aufheulte und der Klappenauspuff laut knallte". Er habe vor seinen Freunden angeben wollen und am späten Abend alleine auf der Autobahn nach Stuttgart sogar auf bis zu 270 Stundenkilometer beschleunigt. An den fatalen Crash habe er nur noch verschwommene Erinnerungen. Eine "letzte Runde" sollte es sein, als er "viel zu schnell" über die Straße in der Innenstadt fuhr, einem anderen Auto ausweichen musste und in den Kleinwagen raste.

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Präzedenzfall aus Hamburg

ARCHIV - Die Wracks, von zwei nach einem Unfall komplett zerstörten Taxis, liegen am 04.05.2017 am Ballindamm in Hamburg auf der Straße. Im Prozess gegen einen 25-Jährigen wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs werden voraussichtlich am 24.01.2018 die Plädoyers gehalten. Der Angeklagte soll nachts alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis mit einem gestohlenen Taxi einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Mann ums Leben kam und zwei weitere Menschen schwer verletzt worden sind. Foto: Georg Wendt/dpa - Nutzung nur nach vertraglicher Vereinbarung +++ dpa-Bildfunk +++
Die Wracks, von zwei nach einem Unfall komplett zerstörten Taxis, liegen im Mai 2017 in Hamburg. Der Unfallverursacher wurde wegen Mordes verurteilt.
gwe fgj, dpa, Georg Wendt

Eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall ist noch ungewöhnlich, in Baden-Württemberg ist es die erste.

Einen Präzedenzfall gibt es aber. Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt: Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.

In einem anderen aufsehenerregenden Fall hatte der BGH ein Mordurteil gekippt. Dabei ging es um zwei junge Männer in Berlin, die bei einem illegalen Autorennen mitten in der Stadt einen 69Jährigen umgebracht hatten. In der daraus resultierenden Neuverhandlung wurden die beiden Raser zum zweiten Mal wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt.