"Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen"Tränen im Gericht: Stuttgarter Totraser schildert Unfall

Es sind schreckliche Bilder, die von dem Unfall in Stuttgart zeugen. Sie lassen die Wucht erahnen, mit der ein PS-starker Sportwagen in einen Kleinwagen knallte, in dem zwei Menschen starben. Unfallverursacher Mert T. muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er weint, als sein Anwalt die Erklärung vorliest. Laut liest er vor und langsam. "Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen", lässt der 20-Jährige mitteilen.
Vor dem Crash fuhr er 163 km/h
"Ich weiß auch, dass es viel zu einfach ist, einfach nur zu sagen, dass es mir leid tut." Tränen auch bei den Nebenklägern, die Bilder ihrer toten Kinder auf dem Tisch vor sich stehen haben. Viele Besucher im voll besetzten Saal sind sichtlich bewegt.
Mert T. wird vorgeworfen, im vergangenen März die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren und einen Kleinwagen gerammt zu haben. Dabei starben der 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Freundin des Kleinwagens. Er selbst und sein Beifahrer blieben unverletzt.
Vor dem Crash war der Sportwagen des Angeklagten den Angaben zufolge bis zu 165 Stundenkilometer schnell gewesen. Im "Geschwindigkeitsrausch" sei Mert T. unterwegs gewesen, wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor.
Er wollte vor seinen Freunden angeben

Der 20-Jährige gibt das zu: Mehrfach habe er im Leerlauf Gas gegeben, "so dass das Fahrzeug aufheulte und der Klappenauspuff laut knallte". Er habe vor seinen Freunden angeben wollen und am späten Abend alleine auf der Autobahn nach Stuttgart sogar auf bis zu 270 Stundenkilometer beschleunigt. An den fatalen Crash habe er nur noch verschwommene Erinnerungen. Eine "letzte Runde" sollte es sein, als er "viel zu schnell" über die Straße in der Innenstadt fuhr, einem anderen Auto ausweichen musste und in den Kleinwagen raste.
Präzedenzfall aus Hamburg

Eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall ist noch ungewöhnlich, in Baden-Württemberg ist es die erste.
Einen Präzedenzfall gibt es aber. Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt: Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.
In einem anderen aufsehenerregenden Fall hatte der BGH ein Mordurteil gekippt. Dabei ging es um zwei junge Männer in Berlin, die bei einem illegalen Autorennen mitten in der Stadt einen 69Jährigen umgebracht hatten. In der daraus resultierenden Neuverhandlung wurden die beiden Raser zum zweiten Mal wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt.


