Krebsgefahr durch Haarprodukte?Tausende Kundinnen verklagen L’Oréal und Revlon

Erhöhen Haarglättungsprodukte die Gefahr, an Krebs zu erkranken?
In den USA wurden jetzt mehr als 8.000 Klagen gegen mehrere Kosmetikhersteller zugelassen, darunter auch die beiden Branchenriesen L'Oreal und Revlon. Was betroffene Frauen den Unternehmen vorwerfen.
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Richterin lässt Klagen gegen Kosmetikunternehmen zu
Die Kläger hätten ausreichend Beweise vorgelegt, dass die Unternehmen fahrlässig gehandelt, die Produkte fehlerhaft konzipiert und die Kunden nicht vor den Risiken gewarnt hätten, begründete US-Bezirksrichterin Mary Rowland in Illinois die Zulassung der Verfahren.
Die Produkte, die Chemikalien zur dauerhaften Glättung von strukturiertem Haar enthalten, werden vor allem an afroamerikanische Frauen verkauft.
Die ersten Klagen wurden eingereicht, nachdem eine Studie der National Institutes of Health im Oktober 2022 ergeben hatte, dass Frauen, die die Produkte mehrmals im Jahr verwendeten, ein mehr als doppelt so hohes Risiko hatten, an Gebärmutterkrebs zu erkranken.
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Nach Bekanntwerden der ersten Klagen hatte L'Oreal erklärt, man sei „von der Sicherheit unserer Produkte überzeugt und glaubt, dass die kürzlich gegen uns erhobenen Klagen keine rechtliche Grundlage haben". Ein Vertreter von Revlon hatte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters erklärt, das Unternehmen glaube nicht, dass die Wissenschaft einen Zusammenhang zwischen chemischen Haarglättungsprodukten und Krebs herstelle.
32-Jährige klagt wegen Gebärmutterhalskrebs gegen L’Oréal
Jennifer Mitchell aus Missouri gehört zu den ersten Frauen, die geklagt haben.
Im Alter von acht Jahren hat Jennifer begonnen, erstmals ihre krause Haarstruktur chemisch mit Relaxern zu glätten. Von 2000 bis März 2022 habe sie Produkte der Marke L’Oréal verwendet.
Weiter sagte die 32-Jährige im Prozess aus, dass sie im Jahr 2018 wegen eines Kinderwunsches bei ihrem Gynäkologen gewesen sei, der die bösartigen Veränderungen entdeckt habe. Schon einen Monat später, am 24. September 2018, wurde laut Klage im Boone Hospital Center in Missouri eine vollständige Hysterektomie durchgeführt – ihre Gebärmutter wurde entfernt. „Zu diesem Zeitpunkt, im Alter von 28 Jahren, waren meine Träume, Mutter zu werden, vorbei", sagte Mitchell und kämpfte mit den Tränen. In der Klageschrift heißt es, dass sie keine familiäre Vorgeschichte von Krebs oder Gebärmutterkrebs hat.
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Der Vorwurf ihrer Anwälte: Das französische Kosmetikunternehmen habe nicht angemessen vor den Gesundheitsrisiken gewarnt, obwohl seit 2015 bekannt gewesen sein soll, dass potenziell gefährliche Inhaltsstoffe verwendet wurden.
Für die Unternehmen geht es um viel Geld. Allein Jennifer Mitchell fordert ein Schmerzensgeld von umgerechnet 76.000 Euro. Revlon befindet sich in einer besonders heiklen Situation: Der Kosmetikkonzern hat erst im Juni einen Antrag auf Gläubigerschutz nach "Chapter 11" der US-Insolvenzordnung gestellt. Sollten die Klägerinnen vor Gerich Recht bekommen, dann könnte sich die Lage für den Konzern weiter verschlechtern. (rts/aze/cwa)
































