"Nicht nur moralisch verwerflich, sondern illegal!"

"Stealthing": Kalifornien verbietet heimliches Abstreifen des Kondoms beim Sex

Ein Kondom liegt auf einem Tisch neben einem Handy, einem Autoschlüssel und einer Sonnenbrille, Symbolbild Untreue | Verwendung weltweit, Keine Weitergabe an Wiederverkäufer.
Ein Kondom liegt auf einem Tisch neben einem Handy, einem Autoschlüssel und einer Sonnenbrille, Symbolbild Untreue
picture alliance / imageBROKER, Thomas Knauer

Erster US-Bundesstaat verankert Verbot von "Stealthing" im Gesetz

Kalifornien hat das „Stealthing“ gesetzlich verboten – als erster US-Bundesstaat. „Stealthing“ ist das heimliche Abziehen vom Kondom beim Sex. Opfer können in Zukunft Schadensersatz einklagen. In Deutschland ist die rechtliche Bewertung noch umstritten.

Abgeordnete: "Stealthing" ist nicht einfach nur "moralisch verwerflich, sondern illegal"

Gouverneur Gavin Newsom hat das entsprechende Gesetz unterzeichnet. „Indem wir dieses Gesetz erlassen, betonen wir, wie wichtig Konsens ist“, so eine Regierungssprecherin.

Die kalifornische Abgeordnete Cristina Garcia, die schon seit Jahren für ein solches Gesetz kämpft, ist stolz auf die Reform und betont, dass es Opfern eine weitere Grundlage bietet, Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig aber fordert sie, dass auch andere Staaten ein solches Gesetz erlassen, damit klar ist, „dass ‘Stealthing’ nicht einfach nur moralisch verwerflich ist, sondern illegal.“ Mit einer Zivilklage können Betroffene dann künftig einen Schadenersatz geltend machen. „Stealthing“ kann unter anderem zu ungewollten Schwangerschaften und zur Übertragung von Geschlechtskrankheiten führen.

Lesen Sie auch: Gericht stellt klar: „Stealthing“ ist strafbar

Im Video: Polizist aus Berlin wegen "Stealthing" verurteilt

Polizist wegen "Stealthing" verurteilt Er zog beim Sex heimlich das Kondom ab
02:08 min
Er zog beim Sex heimlich das Kondom ab
Polizist wegen "Stealthing" verurteilt

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In Deutschland befassen sich Gerichte erst seit 2018 mit solchen Vorfällen

In Deutschland ist das Thema „Stealthing“ juristisch noch Neuland. Die rechtliche Bewertung ist umstritten. Erst seit 2018 befassen sich hierzulande Gerichte mit solchen Vorfällen.

In einem wegweisenden Urteil hatte im März 2021 das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht „Stealthing“ für strafbar erklärt. In einer mündlichen Urteilsbegründung hieß es: Der in Kiel angeklagte Sachverhalt „erfülle grundsätzlich den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs. Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff (...) strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke.“

„Stealthing“ ist kein Kavaliersdelikt!

Fest steht: „Stealthing“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen. Wer beim Sex heimlich das Kondom abstreift und zum Samenerguss kommt, begeht eine Straftat. Das bestätigte auch das Berliner Kammergericht. In besonders schweren Fällen kann „Stealthing“ als Vergewaltigung bestraft werden. Ohne Ejakulation bleibt die Rechtslage jedoch unklar. (sli)