So wehren Sie sich gegen lästige Werbeanrufe

Dubiose Gewinnspiele oder Verkäufe per Telefon: Die Zahl solcher Abzocken hat deutlich zugenommen. Und das, obwohl die deutschen Gesetze wesentlich strikter geworden sind. Denn eigentlich gibt es schon länger ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung und Telefonbetrüger. Der rechtliche Stand lautet wie folgt:
Will der Anbieter aus Verkaufszwecken telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher aufnehmen, dann muss er erstmal ein ausdrückliches Einverständnis des potentiellen Kunden einholen. Seine Nummer muss auf dem Display erscheinen. Ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
Erhält der Verbraucher nach Einwilligung Darlehens-, Versicherungs- sowie Abonnementangebote und unterschreibt diese separat, können diese trotzdem unwirksam sein. Denn die Allgemeinen Geschäftbedingungen enthalten oftmals unzulässige Klauseln. Hierzu zählen Klauseln, die nicht deutlich vorformuliert sind und gegen das Transparenzgesetz verstoßen. Auch Klauseln, die neben konkreten Vertragsverhältnissen Werbung für weitere Verträge erlauben, sind unwirksam. Denn sie benachteiligen den Kunden.
Bei Vertragsschluss während eines Telefonats haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dies muss innerhalb von zwei Wochen – ab Erhalt der Ware - beim Vertragspartner eingehen. Wurden Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht belehrt, dann verlängert sich diese Frist.
So wehren Sie sich
Aber die Regelungen mit Strafen von bis zu 50.000 Euro sind weitgehend wirkungslos geblieben. Und viele Betroffene fragen sich, wie gegen die Abzocke wehren können. Im folgenden findne Sie Antworten zum Thema.
Abmahnung
Fragen Sie nach dem vollständigen Namen des Anrufers und der Firma, für die er tätig ist, Adresse und Rückrufnummer. Wenn Sie die Daten haben, auflegen. Diese lassen Sie der örtlichen Verbraucherzentrale zukommen, die die Firma abmahnen kann. Dann sollte Ruhe sein. Auf eine Abmahnung muss die Firma reagieren und eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bei Zuwiderhandlung eine nicht zu knappe Strafe zahlen.
Den Anrufer ärgern
Es kann ganz lustig sein, sich aus dem nervigen Anruf eine Scherz zu machen.
Für Gutmütige: Legen Sie den Telefonhörer beiseite, bis dem Anrufer die Lust vergeht. Für Sprachgenies: Antworten Sie in einer Fremdsprache und geben vor, nichts zu verstehen.
Für Konsequente: Unterbrechen Sie den Anrufer. Erklären Sie ihm, dass Sie keine Anrufe von ihm wünschen und fordern Sie die Sperrung Ihrer Daten für derartige Marketingaktionen. Legen Sie dann auf, ohne sich auf weitere Diskussion einzulassen.
0900-Rufnummern nicht zurückrufen
Wenn eine Telefonstimme auf Ihrem Anrufbeantworter einen sensationellen Gewinn verkündet, rufen Sie auf keinen Fall zurück! Das sind meist teure 0900er Nummern. Schreiben Sie sich die Nummer auf, um bei der Bundesnetzagentur zu erfahren, wer hinter der Nummer steckt. Die Behörde regelt den Telefonmarkt und kann Nummern-Inhabern, die immer wieder auffallen, die Lizenz entziehen.
Nummer geheim halten
Damit die Betrüger Sie erst gar nicht anrufen können, geben Sie Ihre Telefonnummer nur vertrauenswürdigen Personen. Wenn Sie Informationsmaterial anfordern, per Versand etwas bestellen oder an einem Gewinnspiel teilnehmen, geht das auch ohne Angabe der Telefonnummer.
Manche Werber bedienen sich auch aus dem Telefonbuch. Überlegen Sie sich also gründlich, ob Sie bei einem Neuanschluss Ihre Nummer eintragen wollen.
Deutsche Robinsonliste
Lassen Sie Ihre Nummer kostenlos in die deutsche Robinsonliste eintragen. Die freiwillige Instanz für zwischen Wirtschaft und Verbraucher zur Pflege eines fairen Werbeverhaltens weist Anfragen bezüglich Ihrer Rufnummer zurück. So werden Sie vor Abzockern geschützt und bekommen keine nervigen Anrufe.