Regenmengen werden immer extremer
Schäden durch Starkregen: Nur in diesem Fall zahlt die Versicherung
Gewitter mit Hagel, Sturmböen und Starkregen: Unwetterlagen werden in Deutschland immer häufiger. Die Folge: Bei immer mehr Menschen und immer häufiger laufen die Keller voll Wasser. Doch Achtung: Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser. Unwetterschäden sind nur gedeckt, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Elementarschadenversicherung sollte auch Schäden durch Rückstau abdecken.
Starkregen: Müssen bei Ihnen Rückstauklappen eingebaut werden?
Der Keller ist durch den hohen Starkregen-Druck mit Wasser voll gelaufen? Möglicherweise verlangt der Versicherer hier den Einbau von Rückstauklappen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird. Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz nach Ansicht der Experten aber sparen, wenn sich das Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen befindet.
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Keine Regulierung, wenn es hineinregnet
Wichtig zu beachten: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereinregnet. Das heißt: Fenster und Türen müssen bei Unwettern immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Wer zum Beispiel das Kellerfenster offen lässt, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.
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Recht auf Mietminderung auch bei Unwetterschäden
Mieter sollten wissen: Wenn die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, gibt es das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.
Lese-Tipp: Unwetterschäden – welche Versicherung zahlt was?
Je nach Ausmaß sind unterschiedliche Minderungen möglich. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Mietminderung geringer aus. (dpa/ija)