Keine Stühle auf der StraßeRestaurantbetreiber darf keine Außengastronomie machen
Die Außengastronomie ist für viele Restaurants und Cafés ein gutes, zusätzliches Geschäft. Doch einem Restaurant-Betreiber aus Aachen bleibt das verwehrt. Das Café gegenüber darf aber Sonnenplätze bewirten. Wie geht das?
Michael Koltun ist der Lebensgefährte eines unserer Kolleginnen und betreibt ein Poke-Bowl-Lokal in Aachen. Er findet die Regelung ungerecht: „Ja, es war natürlich extrem bitter, dass wir diese Tische nur drin benutzen konnten und nicht bei dem schönen Wetter draußen mit der schönen Aussicht auf den Dom aufstellen konnten. Und ja, einfach extrem bitter."
Der Katschhof ist in den städtischen Vorschriften als Ruhezone definiert. Da ist Außengastronomie tabu. Allerdings: Auf der anderen Seite des Platzes hat ein von der Stadt verpachtetes Museumscafe den ganzen Sommer die Terrasse offen.
Brief an die Bürgermeisterin
Restaurant-Betreiber Koltun wendet sich an die Oberbürgermeisterin. Die entgegnet: Es ist eine Lieferzufahrt und eine Feuerwehrzufahrt. Das heißt, aus diesem Grund darf hier keine Außenbestuhlung stattfinden. Die Stadt äußert sich schriftlich: „Eine Einzelgenehmigung an einer dritten Flanke würde - anders als bei den vorhandenen Flanken - perspektivisch als Präzedenzfall die Option für weitere benachbarte Ladenlokale öffnen, dort ebenfalls Gastronomie einzurichten. Hinzu kommt, dass diese Seite des Katschhofs als öffentlicher Raum bei Veranstaltungen für die Erschließung und als Fußgängerraum benötigt wird."