Anspruch auf RückzahlungenReisesicherungsschein: Warum er SO wichtig ist
Die schönsten Wochen im Jahr: Endlich URLAUB! Doch damit es keine bösen Überraschungen gibt, darf eine Sache nicht im Reisegepäck fehlen: der Reisesicherungsschein. Unser Reise-Experte Ralf Benkö erklärt, warum der Reisesicherungsschein so wichtig ist und was man beachten muss.
Was ist ein Reisesicherungsschein?
Es handelt sich hierbei nicht um eine Buchungsbestätigung oder die Reiserücktrittsversicherung. Der Reisesicherungsschein ist ein seit 1994 im deutschen Reiserecht bei Pauschalreisen verankertes Versicherungsinstrument. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters, springt die Versicherung ein und kommt für die Beträge auf, die der Reisende bereits an den Veranstalter gezahlt hat.
Was muss in dem Reisesicherungsschein stehen? Wichtig ist, dass Name und Adresse der Versicherung drauf sind. Darüber hinaus sollte das Dokument die Haftungssumme enthalten. Außerdem muss der Versicherungsschein dem Urlauber zugestellt werden, bevor dieser die erste Zahlung tätigt.
Wo gibt’s den Reisesicherungsschein?
Reisebüros und Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet den Sicherungsschein vor Beginn der Reise auszuhändigen. Auch, wenn es sich um Last-Minute-Reisen handelt. Ohne Reisesicherungsschein besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen. Darum: Bestehen Sie auf Ihr Recht. Ab einer Reisedauer von 24 Stunden und einem Reisepreis von 75 Euro wird er für Pauschalreisen ausgestellt.
Tipp: Bezahlen Sie die Reise erst, wenn der Originalsicherungsschein ausgehändigt worden ist.