Rechtsleitfaden: Wer zu spät kommt ...

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und manchmal auch noch der Personal-Chef! Ist aber jemand anders an der Verspätung schuld, sieht die Sache – manchmal – anders aus. Hier ein kleiner Rechts-Leitfaden für Zu-Spät-Kommer.
- Wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit gekommen:
Sie sollten schon ein gutes Argument haben, weshalb Sie es nicht rechtzeitig geschafft haben. Der Streik war angekündigt und deshalb hätten Sie sich nach einer Alternative (Auto, Fahrgemeinschaft, vor Streikbeginn losfahren) umsehen müssen.
Der Arbeitgeber darf Ihnen wegen der Verspätung den Lohn kürzen, ein Gespräch mit dem Chef sollte aber andere Lösungen (nacharbeiten) bringen. Wichtig ist aber: Sobald Sie erkennen, dass Sie es nicht rechtzeitig schaffen, müssen Sie die Firma verständigen. Sonst kann es sogar eine Abmahnung geben.
- Wegen verspäteter oder ausgefallener Züge verpassen Sie den Flug auf Ihrem ‚Rail & Fly-Ticket’:
Das ist zwar ärgerlich, aber Sie haben Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der BGH letztinstanzlich bestätigt. Die Pauschalreise, die Bahnfahrt und Flug im Paket verkauft, ist nicht mit der regulären Bahnfahrt zu vergleichen.
- Flug verpasst, weil der Zug verspätet oder überhaupt nicht fuhr
Das ist jetzt für Sie blöd. Es gilt nämlich nach wie vor die sogenannte Eisenbahn-Verkehrsordnung aus dem Jahr 1938 und die schließt die Haftung für weitergehende Schäden aus. Heißt: der Flug ist futsch und das ist allein Ihr Problem. Tipp: Versuchen Sie eine Kulanzregelung zu erreichen. Sprechen Sie mit der Fluggesellschaft, die zwar überhaupt nichts dafür kann, die oft aber an positiver Berichterstattung interessiert ist. Die Bahn kann in solchen Fällen äußerst hartleibig sein. Schalten Sie notfalls die (lokale) Presse ein.
- Sie haben eine wichtige schulische Prüfung und kommen zu spät
Auf jeden Fall dürfen Sie sich auch mit Ihrer Verspätung noch an die Arbeit machen. Das hat ein Gericht im Fall eines Abiturienten entschieden, den die Lehrer wegen einer Verspätung nicht mehr teilnehmen ließen.
Gericht, Kindergarten, Bahn
- Sie kommen zu spät zur Gerichtsverhandlung
In Ihrem Interesse nehmen wir jetzt mal an, Sie sind Anwalt. Falls Sie mit dem Flugzeug anreisen wollten und der Flug fällt wegen Nebel aus, sind Sie - jedenfalls dann – auf der sicheren Seite. Es darf kein sogenanntes Versäumnisurteil gefällt werden. Versäumnisurteil bedeutet, dass gegen Sie entschieden wird.
Auch hier hat der BGH letztinstanzlich geurteilt. Wenn Sie das Gericht von der Verspätung informieren und der Hintergrund (Nebel) nicht vorhersehbar war, dann sind Sie entschuldigt.
- Sie holen Ihr Kind verspätet vom Kindergarten ab und müssen deswegen eine Verspätungsgebühr zahlen
Dagegen lässt sich nichts machen, wenn dieser Fall in der Gebührensatzung so geregelt ist. Zahlen Sie die Gebühr!
- Ersatzansprüche wegen ausgefallener und verspäteter Züge
Seit 2007 ist die Sache geregelt. Verpassen Sie den Anschluss an einen anderen Zug oder an die letzte Verbindung im öffentlichen Nahverkehr oder der Zug fällt gar ganz aus, so können Sie
• auf die Weiterfahrt verzichten und bekommen den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht gefahren sind, wieder zurück
• auf die Weiterfahrt verzichten und mit dem nächsten geeigneten Zug zum Ausgangsbahnhof zurückfahren, plus den Fahrpreis erstattet bekommen
• die Reise ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, der Sie möglichst mit wenig Zeitverlust zum Ziel bringt.
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder Ausfall eines Zuges Ihren Anschlusszug oder Ihren Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr verpassen und deshalb Ihr Ziel nicht bis 24:00 Uhr erreichen können, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Taxi- bzw. Hotelkosten in angemessenem Umfang.