Filmabbruch und Verwüstung durch "Möchtegern-Influencer"
Rechtsanwalt erklärt: Diese Konsequenzen drohen den Kino-Randalierern

Entspannter Kino-Abend? Von wegen. Am Samstagabend (4. März) randalierten einige „Möchtegern-Influencer“ in verschiedenen deutschen Kinosälen – unter anderem im Cinemaxx in Essen. Der kuriose Grund: Offenbar ein TikTok-Trend aus dem Ausland. Am Ende mussten Vorstellungen abgebrochen und die Polizei alarmiert werden. Aber mit welchen Konsequenzen müssen die Kino-Randalierer jetzt rechnen? Rechtsanwalt Jan Siebenhüner klärt auf.
Mehrere tausend Euro Schadensersatz möglich
Haben sich die Kino-Randalierer strafbar gemacht? Das müsse die Polizei nun prüfen, erklärt Rechtsexperte Siebenhüner im RTL-Interview. „Das könnte hier beispielsweise die Sachbeschädigung sein, der Hausfriedensbruch oder auch die Körperverletzung.“
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Vor allem aber drohen den Chaoten wohl zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – sowohl von den Kinobetreibern als auch von den unbeteiligten Gästen. „Und die können dann schnell in die mehrere tausend Euro gehen“, so Siebenhüner. Jeder der einzelnen Beteiligten müsse zunächst voll für den Schaden haften.

Social Media als Auslöser von Straftaten?
„Also meine Erfahrung lehrt mich, dass die meisten jugendlichen Straftätern sich oft deren Handeln und die damit verbundenen Konsequenzen gar nicht bewusst sind“ erklärt der Rechtsexperte. „Das ist dann meistens jugendliches Imponiergehabe.“ Und Social Media verstärke das umso mehr.
Führt Social Media also automatisch zu mehr Straftaten? Siebenhüner sagt: „Da besteht eine Gefahr, dass es da zu Nachahmung kommt. Und wenn jemand dann einfach nur, um die Klickzahlen aufzubessern, Straftaten begeht, ist das natürlich eine Gefahr. Die ist real.“ Was genau den Kino-Randalierern jetzt droht, wird nun ermittelt. (xas)