Frist läuft bald ab

Achtung! Rauchmelderaustausch 2023 - wer jetzt aktiv werden muss

ARCHIV - Eine Frau schraubt einen Rauchmelder am 25.12.2005 an die Decke eines Wohnzimmers in Dortmund. Mit Blick auf die hohe Zahl von Brandtoten in Berlin könnten Rauchmelder in Wohnungen bald zur Pflicht werden. Ineinem Brief an den Bausenator war
Rauchmelder in der Wohnung sind Pflicht., aber sie müssen auch alle zehn Jahre ausgetauscht werden.
dpa, Franz-Peter Tschauner

Sie sind oft klein und unscheinbar, können im Zweifel aber Leben retten: Rauchmelder. Bereits seit mehreren Jahren gilt hierzulande eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen. Aber das Anbringen der Geräte alleine reicht nicht aus. Sie müssen nach der Installation gewartet und regelmäßig ausgetauscht werden, damit sie im Ernstfall auch funktionieren. Wir verraten, wer jetzt aktiv werden muss und worauf Sie achten sollten.

Lese-Tipp: Rauchmelder-Tipps vom Profi: Wo muss ich Rauchmelder anbringen und was beachten?

Der Austausch von Rauchmeldern nach zehn Jahren ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich vorgegeben

Auch 2023 müssen Millionen Deutsche ihre Rauchmelder* wieder austauschen. Die gesetzlichen Vorgaben und Fristen sind dabei in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern ist die Rauchmelder-Pflicht bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten. Viele dieser Geräte müssen spätestens nach zehn Jahren und sechs Monaten ausgetauscht werden.

Das betreffe in diesem Jahr, laut der Initiative ‘Rauchmelder Retten Leben’, vor allem die Bewohner in Neubauten in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

In Rheinland-Pfalz sind bereits 20 Jahre seit der Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten vergangen, dort sind die Melder bereits zum zweiten Mal auszuwechseln.

Je nach verbauter Technik kann es sogar sein, dass bereits nach acht oder fünf Jahren ein Austausch fällig ist.

Lese-Tipp: Brandgefährlich: Kennen Sie diese fünf Irrtümer über Rauchmelder?

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Woran erkennt man das Ablaufdatum?

Im besten Fall ist in der Innenseite des Rauchmelders ein Herstellungsdatum angebracht und vermerkt, wann Sie das Gerät austauschen sollten.

Dass die möglichen Lebensretter nicht ewig in Betrieb sind, sei durchaus sinnvoll. Denn wie bei allen anderen elektrischen Geräten kommt es auch bei den Rauchmeldern zur Abnutzung und Verschleißerscheinungen. So könne laut der Initiative nach einer gewissen Zeit einfach nicht mehr gewährleistet werden, dass die Geräte noch zuverlässig sind. Viele Geräte sind außerdem fest mit den Batterien verbaut, wodurch ein reiner Batterienwechsel nicht möglich ist.

Lese-Tipp: Rauchmelder bei Stiftung Warentest: Gut muss nicht teuer sein - das sind die besten Lebensretter

Tipp: Wenn Sie Ihren Rauchmelder installieren, notieren Sie sich das Datum. So haben Sie die Möglichkeit immer wieder nachzusehen, wann Sie das Gerät angebracht haben und wann es ausgetauscht werden muss.

Und wie sieht es bei Ihnen aus?

Wer ist für den Austausch verantwortlich?

Für den Austausch der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Für die Wartung, also die jährliche Überprüfung der Rauchmelder, ist, je nach Bundesland, mal der Mieter, mal der Vermieter/Eigentümer zuständig. Oft schicken die Vermieter auch in regelmäßigen Abständen Fachleute zu den Mietern, die sich die Geräte dann genauer anschauen und diese warten.

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Dennoch kann ein Blick auf das Ablaufdatum des Gerätes nicht schaden. So können Sie gegebenenfalls auch den Vermieter informieren, dass Sie ein neues Gerät benötigen.

Die Rauchmelderpflicht gilt dabei nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für privaten Wohnraum in allen 16 Bundesländern. (kko)

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