Raketen- und Böllerhagel: Wer zahlt bei Silvester-Schäden?

Friends making big party in the night. Four people throwing confetti and drinking champagne
Feierei macht Spaß, doch es können auch Schäden entstehen.
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Wohnungsbrände, beschädigte Autos, Verletzungen durch Feuerwerksrakten - für viele Bürger beginnt das Jahr mit bösen Überraschungen und Ärger statt mit einer ausgelassenen Party. Wer nun größere finanzielle Katastrophen im neuen Jahr vermeiden will, sollte genau wissen, welche Versicherung im Schadensfall zahlt.

Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Silvester-Schäden:

Wer zahlt den Schaden durch eine Rakete?

Fliegt eine Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und Löschwasser in der Wohnung entsteht. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände, also Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte, Bücher, Fernseher und HiFi-Anlagen. Und sollten durch einen Brand auch Weihnachtsgeschenke beschädigt werden, zahlt auch dies die Hausratsversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper am Außengebäude entstehen.

Wer kommt für Schäden auf, die bei einer Silvesterparty entstehen?

Sollten Ihre Partygäste an Silvester in Ihrer Wohnung beispielsweise beim Rauchen Brandlöcher im Teppich hinterlassen, kommt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Wird ein Partygast von einer fremden Rakete getroffen, so muss die private Haftpflichtversicherung des 'Schützen' für den Schaden aufkommen. Wer sich beim Zünden selbst verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt.

Führt ein Silvester-Unfall zur Invalidität, dann zahlt die private Unfallversicherung - aber nur, wenn man sich an Feuerwerkskörpern verletzt, die im Handel erworben wurden. Wer an Silvester Knallkörper selbst bastelt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.

Was passiert, wenn mein Auto durch Feuerwerksraketen beschädigt wird?

“Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück auf jeden Fall nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt seine private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden”, so der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD). Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.