Kontrollzwang und Gewalt
Prozessbeginn gegen Ralf N. in Bonn
Zwei Teenager kommen in der Schulzeit zusammen. Nach fast fünf Jahren trennt sich die junge Frau von ihrem Freund. Der 19-Jährige soll dann versucht haben seine Ex zu ermorden, mit einem Messer. Heute hat am Landgericht Bonn der Prozess begonnen.
Ralf N., ein 23-jähriger Bankkaufmann, steht seit Montag (13.01) vor dem Landgericht Bonn. Der Vorwurf: Er soll versucht haben, seine 19-jährige Ex-Freundin mit einem Küchenmesser zu töten, nachdem sie die Beziehung beendet hatte. Laut Anklage handelt es sich um einen versuchten Mord.
Eine Beziehung voller Kontrolle
Der Angeklagte und das spätere Opfer besuchten dieselbe Schule in Bad Münstereifel. Für beide war es die erste große Liebe, die viereinhalb Jahre andauerte. Doch nach der Trennung verkraftete Ralf N. das Ende der Beziehung offenbar nicht und suchte weiterhin den Kontakt. Am Abend der Tat soll er unter dem Vorwand, persönliche Gegenstände abzuholen, bei seiner Ex-Freundin erschienen sein.
Laut Gerlind Keller, Pressesprecherin des Landgerichts Bonn, handelte der Angeklagte aus verletztem Stolz und Besitzdenken:
„Motiv des Angeklagten soll gewesen sein, dass er verärgert gewesen ist, dass sie sich von ihm getrennt hatte und auch keinen Kontakt mehr zu ihm wollte. Und außerdem soll er aus übertriebenem Besitzdenken gehandelt haben.“
Angriff in der Wohnung
Der Angeklagte soll sich Zugang zur Wohnung der jungen Frau verschafft haben und sie dort brutal attackiert haben:
„Er soll sich unter einem Vorwand Zugang zu ihrer Wohnung beschafft haben und sie dann bäuchlings auf das Bett geworfen haben. Er soll sich dann auf ihre Oberschenkel gesetzt haben und versucht haben, ihr von hinten die Kehle durchzuschneiden,“ so Gerlind Keller weiter.
Das Küchenmesser verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Die 19-Jährige konnte sich losreißen und zu einer Nachbarin fliehen. Der Angeklagte rief anschließend selbst die Polizei und gestand die Tat.
Verteidigung spricht von gefährlicher Körperverletzung
Der Verteidiger von Ralf N., Michael Hakner, weist den Vorwurf des versuchten Mordes zurück. Er argumentiert, dass es sich um gefährliche Körperverletzung handele, und betont die Reue seines Mandanten:
„Der Mandant bereut die Tat sehr. Er möchte sich entschuldigen. Er möchte auch tätige Reue ausüben. Das heißt, er möchte nicht nur sich entschuldigen, sondern auch einen entsprechenden Geldbetrag, der dann anzurechnen ist, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat er auch schon angeboten.“
Ralf N. bot der Ex-Freundin im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 10.000 Euro an. Diese lehnte jedoch bisher ab.
Urteil in drei Wochen erwartet
Am ersten Prozesstag war das Opfer nicht anwesend. Die 19-Jährige soll ihre Aussage erst am vierten Verhandlungstag machen. Sollte Ralf N. des versuchten Mordes schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Das Urteil wird in drei Wochen erwartet.