Arzt vor Gericht Säugling stirbt nach Zangengeburt
Ein behandelnder Oberarzt muss sich ab heute vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Im November 2022 kam es während einer Zangengeburt zu Komplikationen. Kurze Zeit später stirbt der Säugling.
Kaiserschnitt war wohl keine Option für den Arzt
Die damals 29-jährige Frau liegt stundenlang in den Wehen. Wegen der starken Schmerzen bittet sie um einen Kaiserschnitt. Doch der Arzt Gabriel F. plädiert auf eine natürliche Geburt. Er nimmt eine Geburtszange zur Hilfe und will damit das Kind zur Welt holen. Gegen den Willen der Mutter. Die hat der Methode nicht zugestimmt. Doch der Arzt benutzt die Zange trotzdem: Drei Mal umgreift er das Köpfchen des Kindes mit dem Werkzeug. Aber er rutscht immer wieder ab, kann das Kind nicht rausziehen. Schließlich entscheidet er sich doch noch für einen Kaiserschnitt.
Säugling auf der Intensivstation
Der Säugling kommt sofort auf die Intensivstation. Durch die Geburtszange erleidet das Baby ein Schädel-Hirn-Trauma. Kurze Zeit später verstirbt das Kind. Vor Gericht bestreitet der Arzt einen Fehler gemacht zu haben. Der Arzt muss sich nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren rechnen. Ein Urteil soll am 5. März fallen.
































