Tödliche Glukose

Bewährung für Apothekerin

Ein Routinetest endete für eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Baby tödlich. Weil eine Apothekerin ein giftiges Mittel anrührte, so das Gericht.
„Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte als Leiterin der Apotheke eines Tages in der Rezeptur aufgeräumt hat und dann ein, wie es die Vorsitzende genannt hat, pharmazeutisches No-Go begangen hat. Sie soll nämlich den Rest aus einem gleich aussehenden Gefäß in ein Glukose-Gefäß umgeschüttet haben, damit das leere Gefäß entsorgt werden kann", so Jan Orth vom Landgericht Köln. Bei dem Rest handelte es sich um das Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid. Rund vier Jahre nach dem Tod, fiel heute das Urteil am Kölner Landgericht.

Bewährung für Apothekerin

Die 52 Jahre alte Apothekerin wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Die Apothekerin will gegen das Urteil Revision einlegen.