So sieht es in anderen Bundesländern ausEnde der Corona-Beschränkungen? Bremen erlaubt private Feiern mit bis zu 50 Personen

Im Garten mit Freunden grillen, oder einfach ein paar Leute nach Hause einladen: In Bremen ist das seit gestern wieder möglich! Das Bundesland erlaubt private Feiern in der Wohnung und im eigenen Garten – natürlich unter Auflagen. Drinnen sind maximal 20 Personen erlaubt. Unter freiem Himmel sogar bis zu 50 Personen. Diese Regeln gelten allerdings nur auf privaten Grundstücken. Voraussetzung für beides ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern und ein Hygienekonzept. Letzteres muss bei Bedarf dem Ordnungsamt vorgelegt werden.
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Kontaktverbot im öffentlichen Raum: Die Ausnahmen in Bremen
Im öffentlichen Raum gilt weiterhin das Kontaktverbot. Dort sind nur Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Veranstaltungen in Parks oder an Seen bleiben deshalb verboten. Sonderregelungen gibt es beispielsweise für Demonstrationen, Zusammenkünfte zur Religionsausübung oder standesamtliche Trauungen. Und auch Unternehmen profitieren von der neuen Lockerung: Sie dürfen in Bremen wieder Seminare oder Konferenzen mit bis zu 20 Personen abhalten.
Und wie ist es in anderen Bundesländern?
Im Rest Deutschlands sind die Kontaktbeschränkungen auf privatem Grund überwiegend weiter einzuhalten. Zur Zeit gelten die folgenden Regeln:
Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte erklärt, dass private Feiern in geschlossenen Räumen mit maximal 10 Personen ab dem 1. Juni erlaubt seien. Die CDU bestreitet aber, dass diese Details abgestimmt wurden. Ab dem 1. Juli sollen Großveranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder möglich sein. Die Regelung gilt dann für öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen.
Bayern
In Bayern dürfen sich nur enge Verwandte und Angehörige zweier Haushalte treffen. Weitere Lockerungen könnte es am 6. Juni geben.
Berlin
In der Landeshauptstadt dürfen seit dem 2. Juni bis zu 50 Personen an Feiern aus „zwingenden Gründen“ teilnehmen. Dies sind beispielsweise Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern. Außerdem dürfen sich zwei Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten – allerdings mit Mindestabstand.
Brandenburg
Auch hier sind Familienfeiern aus wichtigem Anlass bis zu 50 Personen erlaubt. Beispielsweise Hochzeiten, Einschulungen, Schulabschlussfeiern, Taufen, Kommunionen oder Jugendweihen. Außerdem dürfen sich zehn Personen unabhängig vom Haushalt oder zwei Haushalte, unabhängig von der Personenzahl, treffen.
Hamburg
Bis zu 10 Personen sind in der Öffentlichkeit erlaubt – auch bei zwei Haushalten ist diese Anzahl das Maximum. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie. Trauungen sind nur mit bis zu 10 Personen erlaubt – inklusive des Standesbeamten. Die Regel gilt allerdings nur, wenn im Trausaal ausreichend Platz vorhanden ist. Bestattungen dürfen nur im persönlichen Kreis – enge Verwandte und Freunde – des Verstorbenen zusammenkommen.
Hessen
In der Öffentlichkeit ist nur das Treffen mit einem weiteren Haushalt oder einer weiteren Person erlaubt. Kleinere Veranstaltungen bis zu 100 Personen sind gestattet, müssen aber zuerst angemeldet und genehmigt werden.
Nordrhein-Westfalen
Ab dem 30. Mai dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten.
Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Gründen sind ebenfalls möglich, solange sie nicht aus geselligen Anlässen erfolgen.
Niedersachsen
Die Teilnahme an Feiern ist aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Bar Mizwa und ähnlichen Feiern mit bis zu 20 Personen des engsten Familien- und Freundeskreises möglich – auch unabhängig von den Hausständen. Auch im Rahmen von Beerdigungen sind maximal 20 Personen erlaubt, die auch nach der Zeremonie gemeinsam trauern dürfen.
Mecklenburg-Vorpommern
Wie in Bremen sind auch hier Zusammenkünfte aus familiären Anlässen, wie Geburtstage, im privaten Raum erlaubt – mit bis zu 30 Personen. Auch in Gaststätten können sie als geschlossene Gesellschaften in separaten Räumlichkeiten veranstaltet werden. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen natürlich eingehalten werden. Außerdem müssen Beteiligte ihre persönlichen Angaben aufgeben.
Sachsen-Anhalt
Hier ist die 20-Personen-Regel auf besondere Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage oder Trauerfälle begrenzt. Bei fachkundigen Feiern sind allerdings bis zu 100 Teilnehmer möglich.
Sachsen
Taufen, Trauungen oder Trauerfeiern sind mit bis zu 15 Personen erlaubt. Kirchenmusiker, Pfarrer oder Rabbiner dürfen zusätzlich dabei sein.
Saarland
Hier ist der Personenkreis privat auf den eigenen Haushalt und Angehörige eines anderen Haushalts begrenzt. Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Ansammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen sind erlaubt. Ab dem 15. Juni sollen auch hier Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen möglich sein, in geschlossenen mit bis zu 50. Die Veranstaltungen müssen vorab gemeldet werden und Maßnahmen zum Mindestabstand und einer Nachverfolgbarkeit der Personen müssen getroffen werden.
Schleswig-Holstein
Private Veranstaltungen sind weiterhin verboten. Zwei Haushalte dürfen mit maximal 10 Personen zusammenkommen. Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten und Beerdigungen. Hier dürfen im kleinen Kreis Familienangehörige und unverzichtbare Personen teilnehmen. Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind ab mehr als fünf Personen untersagt. Ausnahmen gelten bei Verwandtschaftsverhältnissen ersten Grades.
Rheinland-Pfalz
Für private Feiern macht das Land keine Vorgaben. Der Mindestabstand ist jedoch dringend zu beachten. Seit Ende Mai sind hier Veranstaltungen im Freien wieder erlaubt – mit bis zu 100 Personen. Am 10. Juni sollen auch in geschlossenen Räumen 75 Personen erlaubt sein. Bei Hochzeiten können enge Freunde und Verwandte ersten Grades dabei sein. Jeder Anwesende braucht aber zehn Quadratmeter Platz. Ähnlich ist es bei Bestattungen oder kirchlichen Trauungen.
Weitere Informationen dazu, was in den einzelnen Bundesländern erlaubt ist, finden Sie hier!
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