Nach Ballschuss auf wehrlose Schildkröte

Frédéric Prinz von Anhalt: Mein Adoptivsohn muss in den Knast!

„Das kann man nur stoppen mit einer Strafe“ – das sagt jetzt Frédéric Prinz von Anhalt (80) im RTL-Interview zu den schockierenden Videoaufnahmen, in denen sein Adoptivsohn Marcus Prinz von Anhalt mit einem Ball auf eine Schildkröte schießt. Sein Wut-Interview: im Video!

Frédéric Prinz von Anhalt: „Das ist kriminell, das ist Tierquälerei, das darf nicht passieren“

Der Protz-Prinz postet in seiner Insta-Story ein Video, in dem er eine wehrlose Riesenschildkröte mit einem Fußball abschießt. Ein Unfall?! Keinesfalls, wie der 56-Jährige laut prustend festhält.

„Das ist kriminell, das ist Tierquälerei, das darf nicht passieren“, zeigt sich sein Adoptivvater Frédéric Prinz von Anhalt von den Aufnahmen schockiert und will notfalls selbst durchgreifen: „Wo ich das Video gesehen hab, hab ich sofort gedacht, da muss man Anzeige erstatten und wenn keiner Anzeige erstattet, dann werde ich Anzeige erstatten.“

Riesen-Aufregung im Netz nach Schildkröten-Schuss

Auch im Netz herrscht große Empörung über das Video. Hundeprofi Martin Rütter (53) etwa postet den Videoclip in seinem Insta-Feed und schreibt: „’Nen Prinzentitel kaufen, DAS ist scheinbar einfach. Empathie, Verstand, Respekt... all das ist scheinbar nicht kaufbar, sondern hat wohl mit Erziehung und Charakter zu tun.“ In den Kommentaren zeigt sich auch Detlef Steves (54) aufgebracht, bezeichnet den Prinzen als „ekelhaftes Stück [...]“.

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Prinz Marcus hingegen ist sich keiner Schuld bewusst. „Die Hornplatten sind gefühllos. Das heisst, dass die Schildkröte direkt auf dem Panzer nichts spürt“, rechtfertigt er den Clip. Prinz Frédéric ist sich sicher nur der Knast würde seinen Adoptivsohn zur Besinnung bringen. „Das kann man nur stoppen mit einer Strafe – nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern einfach mal wegsperren.“

Die Tierschutzorganisation Peta will jetzt eine Strafanzeige in Dubai prüfen. Wie hart der Wüstenstaat durchgreift, ist aber unklar. In Deutschland kann Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.