Jahresmeldung bis April

Post vom Arbeitgeber: Warum ihr DIESEN Brief ganz genau lesen solltet

ILLUSTRATION - Eine junge Frau oeffnet am 15.06.2016 in Hamburg einen Brief in ihrer Wohnung. Foto: Christin Klose | Verwendung weltweit
Wichtige Briefe lesen

Dieses Schreiben des Arbeitgebers liest kaum ein Mitarbeiter richtig durch.
Doch das ist ein Fehler! Warum die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Brief genau durchzulesen.
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Alle Beschäftigten erhalten eine Jahresmeldung

Bei dem Schreiben handelt es sich um die Jahresmeldung. Und es ist die Kopie der Mitteilung des Arbeitgebers an die Rentenversicherung.

Die Jahresmeldung enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die genaue Höhe des ausgezahlten Brutto-Einkommens.

Die in dem Dokument aufgelisteten Zahlen und Daten sind für die spätere Rente wichtig.

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Deutsche Rentenversicherung empfiehlt: Jahresmeldung immer überprüfen

„Deshalb sollte sich jeder Empfänger die Angaben auf der Bescheinigung genau ansehen“, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.

Konkret sollte jeder folgende Angaben überprüfen:

  1. Name und Sozialversicherungsnummer
    Der Name sollte vollständig und richtig geschrieben sein. Außerdem sollte in dem Schreiben die richtige Sozialversicherungsnummer aufgeführt sein.

  2. Krankenkasse
    Ist die richtige Krankenkasse aufgeführt? Vor allem Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr ihre Krankenkasse gewechselt haben, sollten den Eintrag genau überprüfen. der Zahlenschlüssel 0 steht übrigens für eine private Krankenversicherung, die 1 für gesetzlich Krankenversicherte.

  3. Angaben zur Beschäftigung
    Die Angaben befinden sich hinter der Bezeichnung Personengruppenschlüssel. Die Zahlenschlüssel lauten:
    101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
    102 - Auszubildende
    103 - Beschäftigte in Altersteilzeit
    105 - Praktikanten
    106 - Werkstudenten
    107 - Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten
    108 - Bezieher von Vorruhestandsgeld
    109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob)
    110 - Kurzfristig Beschäftigte (Aushilfskraft)

  4. Beschäftigungszeitraum
    Stimmt das Datum? Wer das gesamte Jahr in dem Unternehmen gearbeitet hat, bei dem sollte folgender Eintrag stehen: Jahresmeldung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

  5. Höhe des Einkommens
    Unter „Entgelt in Euro“ steht der Brutto-Jahresverdienst. Auch dieser Eintrag sollte überprüft werden.

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Korrektur der Jahresmeldung: So geht's!

„Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Sie werden sich dann darum kümmern, dass die Angaben korrigiert werden. Denn jeder Fehler könnte Einbußen bei der späteren Rente bedeuten.