Aus Todesangst
Polizistinnen lassen Kollegen bei Schießerei im Stich
Zwei Polizistinnen sehen, wie ein Kollege bei einer Schießerei zu Boden geht. Statt dem getroffenen Beamten zu helfen, sollen die beiden vom Tatort geflüchtet sein. Sie hätten Todesangst verspürt. Heute mussten sich die 32- und 37-jährigen Frauen vor dem Amtsgericht Schwelm verantworten. Wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen. Gegen Mittag fiel das Urteil für die Geständigen: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.