Maskenverweigerer machen sich strafbarPolizei warnt vor Fakes: Diese Maskenpflicht-Atteste sind ungültig!

07.08.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Hinweise "Einstieg nur mit Maske" hängt während eines Pressetermins, bei dem die neuen neue Hinweistafeln zur Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen vorgestellt werden, hinter Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Maskenverweigerer im Bahnverkehr
scg axs, dpa, Sebastian Gollnow

Immer wieder trifft die Polizei auf Maskenverweigerer, die ein selbstausgefülltes Online-Attest bei sich tragen. Die Menschen selbst wiegen sich in Sicherheit, doch die Polizei warnt: Die Betroffenen machen sich strafbar!
+++ Alle aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus finden Sie jederzeit in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++

Online-Atteste befreien nicht vor der Maskenpflicht

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbstausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Immer wieder legten Menschen bei Verstößen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster am Donnerstag mit.

Wer tatsächlich Anrecht auf ein Attest gegen das Maske-Tragen hat, haben wir hier aufgelistet.

Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.

Quelle: DPA/RTL.de