Polizei Frankfurt: Auf Whatsapp sollen Beamte Hitler- und Hakenkreuz-Bilder verschickt haben
NSU 2.0: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an
Auf Whatsapp sollen sie Hitler- und Hakenkreuz-Bilder verschickt haben
Weil sie in einer internen Chatgruppe rassistische und volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Polizisten des 1. Reviers in Frankfurt erhoben. Auch die Lebensgefährtin eines Beamten ist angeklagt, wie die Behörde am Montag mitteilte.
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Beamte sind derzeit vom Dienst befreit
Beschuldigt werden demnach vier Männer und zwei Frauen aus Ludwigshafen, Frankfurt und Darmstadt im Alter von 31 bis 37 Jahren. Ihnen wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften vorgeworfen.
Vier von ihnen waren laut Staatsanwaltschaft zuletzt im Dienstrang eines Polizeioberkommissars, einer als Polizeikommissar tätig. Die Beamten seien derzeit von ihren Dienstgeschäften befreit.
Adolf Hitler, Hakenkreuze, Holocaust-Verharmlosung
Die Beschuldigten waren den Ermittlungen zufolge Teilnehmer einer im Oktober 2014 gegründeten Chatgruppe, in der in erster Linie rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte in Form von Bild- und Videosequenzen geteilt worden sein sollen. Darüber hinaus sollen sie in unterschiedlichen Konstellationen auch in weiteren Chatgruppen aktiv gewesen sein.
Laut Staatsanwaltschaft sollen sie dabei von Oktober 2014 bis Oktober 2018 in insgesamt 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts in die verschiedenen Chatgruppen eingestellt haben. Minderheiten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund und dunkler Hautfarbe sowie Homosexuelle, Juden und Muslime, seien verächtlich gemacht und verleumdet worden, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem sollen die Beschuldigten pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte in der Gruppe geteilt haben.
Hintergrund: Ermittlungen um NSU 2.0
Die Ermittlungen waren den Angaben zufolge im August 2018 eingeleitet worden, nachdem die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz per Fax ein anonymes Drohschreiben erhalten hatte. Das Schreiben war mit "NSU 2.0" unterzeichnet, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die in der Folge durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass kurz vor dem Versand des Drohschreibens an Basay-Yildiz deren Einwohnermeldedaten von einem Dienstrechner aus dem 1. Revier abgefragt worden waren. Eine der nun Angeklagten ist der Staatsanwaltschaft zufolge eine Polizeioberkommissarin, die zum Abfragezeitpunkt mit ihren Zugangsdaten eingeloggt war. (dpa/kmü)