Paketdienste: Diese Rechte haben Kunden bei Verspätung, Beschädigung und Co.

Jeder zweite Deutsche kauft mittlerweile mehr als einmal im Monat im Netz ein. Aber oft gibt es Ärger mit den Paketdiensten: Die Ware kommt nicht pünktlich an - oder die Produkte sind beschädigt. Eine Studie der Hamburger Beratungsfirma MRU zeigt, dass einige Anbieter ihren Service wohl demnächst noch nachrüsten müssen. Welche Rechte haben Sie als Kunde und was passiert, wenn das Paket gar nicht erst ankommt?

ARCHIV - Ein Mitarbeiter des Paketdienstleisters DHL der Deutschen Post trägt am 12.11.2008 in Köln ein Paket zum Kunden. Der Paketboom und Expressbriefe rund um die Welt haben der Deutschen Post im Sommer im Kampf gegen den starken Euro geholfen. Zwar ging der Umsatz im dritten Quartal wegen ungünstiger Wechselkurse um 2,5 Prozent auf 13,5 Milliarden Euro zurück, wie der Dax-Konzern am Dienstag in Frankfurt mitteilte. Das operative Ergebnis (EBIT) legte hingegen auch dank des erhöhten Briefportos um sieben Prozent auf 646 Millionen Euro zu. Der Überschuss kletterte um sechs Prozent auf 399 Millionen Euro. Foto: Oliver Berg/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Was passiert, wenn das Paket gar nicht erst ankommt?
dpa, Oliver Berg

Die aktuelle Studie hat ermittelt, was Kunden von den Paketdiensten im Internet erwarten. Dabei kam heraus, dass die Empfänger mehr Wert auf Verlässlichkeit statt Schnelligkeit legen. Verlässlich soll der Paketdienst also sein. Doch was ist, wenn das Paket später ankommt als erwartet? Laut Rechtsanwältin Yvonne Werner hat der Absender Anspruch auf Erstattung der Portokosten, wenn das Paket tatsächlich später ankommen sollte.

Gerne landet das Paket auch mal beim Nachbarn. Doch welche Rechte hat der Kunde, wenn das Paket, das vom Nachbar angenommen wurde, bereits beschädigt ist? "Wenn der Nachbar das Paket aus Versehen fallen lässt, dann haftet der Empfänger, wenn die Ware allerdings mutwillig zerstört wird, dann haftet der Nachbar" so Rechtsanwältin Werner.

Oft sind Kunden verärgert, wenn die bestellte Ware beschädigt beim Empfänger ankommt. In diesem Fall können Kunden aufatmen, da der Schaden vom jeweiligen Paketdienst übernommen werden muss.

Wenn das Paket allerdings gar nicht ankommt oder der Paketzusteller es zum Beispiel nur in den Hausflur stellt und es jemand klaut - dann hat der Kunde Anspruch auf Erstattung - in der Regel bis zu 500 Euro. Es ist daher besonders wichtig, die Belege der Bestellung gut aufzubewahren. Dadurch ersparen sie sich viel Ärger beim Online-Shopping.