Paketdienste: Diese Rechte haben Kunden bei Verspätung, Beschädigung und Co.
Paket-Ärger: Das sind Ihre Rechte
Jeder zweite Deutsche kauft mittlerweile mehr als einmal im Monat im Netz ein. Aber oft gibt es Ärger mit den Paketdiensten: Die Ware kommt nicht pünktlich an - oder die Produkte sind beschädigt. Eine Studie der Hamburger Beratungsfirma MRU zeigt, dass einige Anbieter ihren Service wohl demnächst noch nachrüsten müssen. Welche Rechte haben Sie als Kunde und was passiert, wenn das Paket gar nicht erst ankommt?
Die aktuelle Studie hat ermittelt, was Kunden von den Paketdiensten im Internet erwarten. Dabei kam heraus, dass die Empfänger mehr Wert auf Verlässlichkeit statt Schnelligkeit legen. Verlässlich soll der Paketdienst also sein. Doch was ist, wenn das Paket später ankommt als erwartet? Laut Rechtsanwältin Yvonne Werner hat der Absender Anspruch auf Erstattung der Portokosten, wenn das Paket tatsächlich später ankommen sollte.
Gerne landet das Paket auch mal beim Nachbarn. Doch welche Rechte hat der Kunde, wenn das Paket, das vom Nachbar angenommen wurde, bereits beschädigt ist? "Wenn der Nachbar das Paket aus Versehen fallen lässt, dann haftet der Empfänger, wenn die Ware allerdings mutwillig zerstört wird, dann haftet der Nachbar" so Rechtsanwältin Werner.
Oft sind Kunden verärgert, wenn die bestellte Ware beschädigt beim Empfänger ankommt. In diesem Fall können Kunden aufatmen, da der Schaden vom jeweiligen Paketdienst übernommen werden muss.
Wenn das Paket allerdings gar nicht ankommt oder der Paketzusteller es zum Beispiel nur in den Hausflur stellt und es jemand klaut - dann hat der Kunde Anspruch auf Erstattung - in der Regel bis zu 500 Euro. Es ist daher besonders wichtig, die Belege der Bestellung gut aufzubewahren. Dadurch ersparen sie sich viel Ärger beim Online-Shopping.