Was Sie jetzt wissen müssen
Nur noch wenige Tage Zeit: Reisegutscheine laufen jetzt ab!

von RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss
Mit wenig guter Laune erinnern wir uns alle noch an das Urlaubsjahr 2020. Nachdem uns die Corona-Pandemie ab März 2020 fest im Griff hatte, wurden reihenweise Reisen durch die Veranstalter abgesagt. Der Flugverkehr war weltweit für Monate lahmgelegt und viele Hotels waren geschlossen. Die Reiseveranstalter sahen sich schnell den zehntausenden Rückforderungen gegenüber. Kunden wollten zu Recht die Anzahlungen oder auch die Kosten für die Flugtickets erstattet bekommen. Um die Pleite der Veranstalter zu finden, wurde eine Gutscheinlösung gefunden. Doch jetzt gibt es einen Haken.
Gutscheine statt Erstattung
Die Bundesregierung wollte eigentlich eine Lösung, wie bereits für ausgefallene Konzerte und Veranstaltungen: Das Gutscheingesetz erlaubte hier den Veranstaltern, ihren Kunden Gutscheine auszustellen, statt eine Erstattung des Kaufpreises durchzuführen. Den Plan, das Ganze auch bei Reisen so umzusetzen, durchkreuzte aber die europäische Kommission. So entstand eine Garantie der Bundesregierung. Jeder Reisende, der einen Gutschein seines Reiseveranstalters akzeptierte, bekam quasi die staatliche Garantie, dass dieser Gutschein bis 31. Dezember 2021 vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt ist.
Garantie gilt nicht für alle Reisen
Aber: Bei der Gutscheinlösung geht es ausschließlich um Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Ausgenommen sind Individualreisen. Gutscheine, die Sie hier von Fluggesellschaften oder von Hotels bekommen haben, fallen nicht unter diese Regelung.
Die staatliche Garantie für die besagten Pauschalreisen ist nun abgelaufen. Das bedeutet, dass im schlimmsten Falle einer Insolvenz der ausgegebene Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann. Dann müssten Sie sich als Inhaber des Gutscheins in die lange Reihe der Gläubiger stellen und darauf hoffen, dass aus der Insolvenzmasse noch Geld übrigbleibt, um die Gutscheine doch noch – wenigstens zum Teil – erstattetet zu bekommen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie jetzt aktiv werden.
Was Sie jetzt tun sollten

Im Gesetz steht: Wurde der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, ist dieser unverzüglich auszuzahlen. Unverzüglich heißt im Klartext: Bis Mitte Januar sollte das Geld auf Ihrem Konto sein. Viele Reiseveranstalter wollen das automatisch machen. Sollte bis Mitte Januar hier nichts passieren, empfehle ich, direkt Kontakt aufzunehmen und um Auszahlung zu bitten. Setzen Sie dafür eine Frist von maximal 14 Tagen.
Alternativ können Sie den Gutschein natürlich auch für eine neue Reise einlösen. Die Gutscheine haben mit Ablauf des Jahres nicht ihren Wert verloren. Natürlich lässt sich dieser also auch für geplante Reisen nach wie vor nutzen. Der Reisegutschein hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit Ablauf des Jahres, in dem die Reise storniert wurde, beginnt. Bedeutet: Wurde Ihre Reise in 2020 storniert, so beträgt die Verjährungsfrist bis 31.Dezember 2023.
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Reiseveranstalter verweigert Auszahlung
In diesem Falle bleiben nur wenige Optionen. Ohne rechtliche Unterstützung werden Sie wahrscheinlich nicht an die Auszahlung kommen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so können Sie hierüber natürlich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine entsprechende Absicherung haben, gibt es kostenlose Hilfe bei der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“. Viele Reiseveranstalter sind hier Mitglied und haben sich freiwillig dem Schlichtungsverfahren unterworfen. Kommen Sie selbst also nicht weiter, kann die Schlichtungsstelle hier vermitteln.
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