Frist endet bald
Wie Sie sich jetzt noch Ihre Bankgebühren zurückholen
Haben Sie auch zu viel gezahlt?
von RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss
Im April diesen Jahres entschied der Bundesgerichtshof: Gebührenerhöhungen deutscher Banken sind immer nur dann gültig, wenn Verbrauchern/Verbraucherinnen diesen Erhöhungen explizit zustimmen. Keine gelebte Praxis bei den Banken und Sparkassen in Deutschland. Ganz im Gegenteil. Wurden die Gebühren erhöht, gab es eine einfache Info – meist auf dem Kontoauszug. Wer nicht widersprach, musste den neuen Preis zahlen. Leider hat sich seit dem Urteil im April bei vielen Kunden und Kundinnen noch mehr Ärger angestaut. Denn viele Banken akzeptieren das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht, beziehungsweise interpretieren den Richterspruch anders.
Es gibt viele Banken und Sparkassen, die die Rückzahlung verweigern oder ihre Kund*innen fast schon zwingen, rückwirkend den Gebührenerhöhungen zuzustimmen, sonst wird die Kontoverbindung gekündigt. Bei den Verbraucherzentralen stapeln sich die Beschwerden ein.
Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Für welchen Zeitraum kann ich Kontogebühren zurückfordern?
Kurz nach dem BGH Urteil gingen die meisten Juristen davon aus, dass es nur um die letzten drei Jahre geht, mittlerweile ist das Verständnis so, dass sogar die Gebührenerhöhungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden könnten. Die Banken sehen das natürlich anders. Deshalb strebt die Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell sogenannte Musterfeststellungsklagen an und sucht im speziellen Kunden verschiedener Banken und Sparkassen, die sich dieser Klage anschließen wollen.
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Muss ich den Gebührenerhöhungen nachträglich zustimmen?
Nein! Das Urteil des BGH ist eindeutig. Wenn Sie den Erhöhungen der letzten drei Jahre – also bis einschließlich 2018 – nicht konkret zugestimmt haben, so sind diese Erhöhungen ungültig. Die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren können Sie von Ihrer Bank zurückfordern. Gegebenenfalls steht Ihnen sogar eine Erstattung der Gebührenerhöhungen der letzten zehn Jahre zu. Die Verbraucherzentralen raten, für diesen Zeitraum die Gebühren zurückzufordern.
Was mache ich, wenn meine Bank mit der Kündigung meines Girokontos droht?
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ihre Hausbank hat sicher das Recht, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu kündigen. Aber das geht im Regelfall nur aus wichtigem Grund. Bedeutet: wenn Sie sich nicht an den abgeschlossenen Vertrag halten, beispielsweise ohne Genehmigung der Bank, Ihr Konto überziehen. Allein, dass Sie zu Unrecht kassierte Gebühren zurückverlangen, ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung.
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Wie komme ich an mein Geld?
Sie können das selbst unter Verweis auf das Urteil (BGH Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20) einfordern. Setzen Sie eine Frist. Sie können alternativ auch Dienstleister einschalten, die sich auf diese Rückforderungen spezialisiert haben. Diese kassieren im Erfolgsfall eine Provision beziehungsweise nehmen für die gesamte Rückabwicklung eine pauschale Gebühr. Die Beauftragung lohnt sich hier aber erst bei höheren Rückforderungsansprüchen.
Kann meine Bank die Gebühren für die Zukunft erhöhen?
Das kann sie. Aber nur, wenn Sie dem explizit zustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung, geht die Geschäftsgrundlage verloren und die Bank kann das Konto mit einer angemessenen Frist kündigen.
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Was mache ich, wenn sich meine Bank querstellt?
Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Nehmen Sie sich einen Anwalt oder wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle Ihrer Bank oder Sparkasse.
Das Verfahren ist bei allen kostenfrei, kann aber aufgrund der Vielzahl der Anfragen einige Monate in Anspruch nehmen.
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