Bundesamt für Migration und FlüchtlingeAbschiebungen in andere EU-Staaten scheitern

Laut des Dublin Abkommens ist das EU-Land für Migranten zuständig, in das sie zuerst einreisen. Dementsprechend können Drittstaaten Flüchtlinge an diese Länder abschieben. Zahlen des BAMF belegen, dass Deutschland regelkonform Migranten wieder aufnimmt, für die es zuständig ist. Abschiebungen in andere EU-Staaten scheitern aber mehrheitlich.

Der Terroranschlag von Solingen vergangenen August - drei Menschen sterben - werden auf einem Stadtfest erstochen. Der Täter: Ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien - der gar nicht in Deutschland hätte sein dürfen. Issa al H. reiste illegal über Bulgarien ein. Dorthin sollte er gemäß des sogenannten Dublin Verfahrens abgeschoben werden. Aber: Als die Behörden ihn abholen wollen, ist der Syrer nicht da. Als er wieder auftaucht, ist eine Frist verstrichen - Deutschland ist nun formal für den Mann zuständig.

NRW-Flüchtlingsministerin Paul spricht damals von einem "dysfunktionalen System". Wie dysfunktional es tatsächlich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr hätten fast 13.000 illegale Einwanderer zurück nach Italien geschickt werden müssen - am Ende waren es nur drei.

Dublin Verfahren

Geregelt wird die Asylpolitik durch das Dublin Verfahren. Teil davon sind alle EU-Staaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Kern des Abkommens: Zuwanderer müssen ihren Asylantrag in dem Land stellen, wo sie in die EU eingereist sind. Zum Beispiel Italien oder Griechenland. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Familiennachzug - leben Angehörige in einem EU-Staat wie Deutschland, darf der Antrag dort gestellt werden.
Naturgemäß reisen mehr Menschen über Länder mit EU-Außengrenzen ein. Entgegen der Regeln bleiben viele Zuwanderer aber nicht. Ziehen weiter durch Europa.

Landen illegale Zuwanderer in Deutschland, kann die Bundesrepublik sie laut des Dublin Verfahrens in die Einreiseländer abschieben und muss dafür sogenannte Übernahmeersuche stellen. Nicht alle werden angenommen und noch weniger Menschen werden tatsächlich zurückgebracht.

Illegale Zuwanderer bleiben in Deutschland

Wird bei den Übernahmeersuchen eine Frist überschritten, bleiben die illegalen Zuwanderer in Deutschland. Die Bundesrepublik ist dann für diese Menschen zuständig. Sie bleiben - auch in NRW. Vom NRW-Flüchtlingsministerium heißt es schriftlich:

"Als Land hat Nordrhein-Westfalen keine Einflussmöglichkeiten auf die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Überstellungsmodalitäten – hier muss der Bund aktiv werden [...]."

Auch beim Ausbau der Abschiebehaftplätze. Deutschlandweit gibt es nur 400. Zur Einordnung: Im vergangenen Jahr wollte die Bundesrepublik knapp 75.000 Menschen gemäß des Dublin Verfahrens ausweisen.