Niedersachsen will eigenen Weg gehen

Stephan Weil ist nicht zufrieden mit MPK-Treffen

Stephan Weil (SPD) spricht während eines Interviews
Stephan Weil (SPD) spricht während eines Interviews. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild
deutsche presse agentur

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag will Niedersachsens Landesregierung spätestens am 25. August eine überarbeitete Corona-Verordnung vorlegen. Dieser könnte ein neuer Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Betrachtung der Inzidenz zugrunde gelegt werden. Das stellte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach den Bund-Länder-Beratungen am Abend in Aussicht. Damit würde das Bundesland in dieser Frage einen eigenen Weg gehen.

Impffortschritte und und Intensivbettenbelegungen müssen mit einbezogen werden

„Die 35 oder 50 von heute haben bei weitem nicht das Bedrohungspotenzial wie vor einem Monat. Das liegt einfach daran, dass die sogenannten vulnerablen Gruppen, also die älteren Menschen in der Gesellschaft, 60 +, dass die zu einem sehr hohen Prozentsatz geimpft sind“, betont Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

Zwar bedauere er, dass es am Dienstag keine gemeinsame Verständigung zur Lagebewertung gegeben habe, dennoch: „Bei uns müssen jetzt nicht die roten Lampen angehen, wenn wir jetzt auch einzelne Städte in Niedersachsen haben, die bei 35 sind.“ sagt der Ministerpräsident. Es sollte neben der Inzidenz auch der Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigt werden. Man prüfe in Niedersachsen nun verschiedene Modelle und bereite eine Lösung vor. Von Bund und Ländern habe er sich "insgesamt eine präzisere Vorbereitung in dieser Frage gewünscht", so Weil.

Inzidenzen bleiben wichtig

Im Bund-Länder-Beschluss spielt die Sieben-Tage-Inzidenz als Bewertungsmaßstab weiter eine Rolle. So kann etwa die neue Regel (3G-Regel), dass erweiterte Bereiche nur für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich sind, ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ausgesetzt werden.

Zwar wird im Beschluss darauf hingewiesen, dass die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19, die Impfquote und andere Indikatoren bei der Anpassung der Corona-Maßnahmen berücksichtigt werden sollen. Ministerpräsident Stephan Weil reicht aber dieser Hinweis allein nicht. Für ihn sollten es – wie der Inzidenzwert – festgesetzte Indikatoren sein.

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Kostenpflichte Bürgertests ab Oktober

Auch in Niedersachsen, wird es die vom Bund finanzierten kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober nicht mehr geben. Antigen-Schnelltests sollen nur noch für jene gratis zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Außerdem soll für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote, wie auch heute schon in manchen Bereichen, grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt (3G-Regel). Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

"Ich halte die 3G-Regel grundsätzlich für richtig und sinnvoll", sagte Weil. "Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen - also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen - deutlich erhöht." Wer das kostenlose Impfangebot ablehne, könne durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen, muss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen. "Diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar." (kum/dpa)