Konzept vom Gesundheitsminister und dem RKILauterbach schlägt vor: Quarantäne verkürzen!

Ab Sonntag soll mit allgemeinen Maskenpflichten und anderen Vorgaben Schluss sein - vieler Warnungen zum Trotz. Und es tut sich etwas bei den Quarantänezeiten: Sie sollen deutlich verkürzt werden!
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Lauterbach: Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen
Es gibt derzeit viele Infektionen, aber oft mit milden Verläufen. Jetzt will der Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Quarantäne-Regeln vereinfachen: Nur noch fünf Tage soll die Quarantäne gelten, schlägt er gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut vor. Der dpa liegt das Konzept vor.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, die Vorgaben zu Absonderungen seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne. Hintergrund ist auch, angesichts vieler Infektionen Personalausfälle vor allem in wichtigen Versorgungsbereichen zu vermeiden.
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Das sind Lauterbachs Pläne
Künftig sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, noch fünf Tage dauern, wie aus dem Vorschlag hervorgeht.
Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen.
Zudem soll „keine strenge Isolierung“ mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll entfallen. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen enden.
Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten.
Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.
Schnelltests bis Ende Juni kostenlos
Im Kampf gegen mehr Ansteckungen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle verlängert. Die vorerst bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die Bürgertests regelt, bleibt nun bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Verordnungsänderungen vor, die am Mittwoch im Bundesanzeiger verkündet wurden.
Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. (dpa/eku)
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