Auch hier gibt's Gesetze
Nackt im eigenen Zuhause herumlaufen - das sollten Sie beachten
Die eigenen vier Wände – ein Platz, an dem man sich rundum wohl fühlen sollte. Nicht nur in Kleidung, sondern auch wie Gott uns schuf: Splitterfasernackt! Doch darf man das eigentlich so ohne weiteres?
Nacktheit ist gesetzlich festgelegt
Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrem Wohnraum nackt sein. Zumindest wenn Sie dabei keiner sehen kann, der sich dadurch gestört fühlen könnte:
- Denn nicht jeder Nachbar oder jede Nachbarin will die nackte Wahrheit immer sehen. Heißt: Beim Blankziehen immer darauf achten, dass sich niemand in Ihrer unmittelbaren Umgebung durch die freie Körperkultur Ihrerseits belästigt fühlen kann.
- Ganz klar zu beachten ist auch, wenn Kita und Co. Einsicht in Ihre vier Wände haben. Denn gerade Kindern sollte der Blick auf Ihre Freizügigkeit erspart bleiben. Also nackt sein, ja...aber bitte Gardinen zu!
- Auch Krankenhäuser und kirchliche Gemeinden könnten sich durch die Sicht auf Ihren Allerwertesten gestört fühlen. Hier droht eine Geldstrafe. Außerdem wollen wir ja nicht, dass Sie in die Hölle kommen ;)
- Und auch in Ihrer Hausordnung könnte durchaus was zum Thema Nacktheit stehen. Also auch hier lieber einmal durchblättern, bevor Sie sich entblättern.
Einhaltung des Ordnungswidrigkeitsgesetzes ist das A und O bei der FKK
Auch beim Geschlechtsverkehr sollten Sie die Verkehrsregeln nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches beachten. Auch hier gilt: Sex im Eigenheim (ohne Einsicht) ist erlaubt, sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten.
Als strafbare Handlung nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches gilt es übrigens auch, wenn Sie dem Postboten nackt die Tür öffnen. Also liebe Freunde der Freikörperkultur – lieber vorher mal nach links und rechts schauen, bevor sich ausgezogen wird, auch in der eigenen Bude drohen sonst saftige Geldstrafen. Das ist leider die nackte Wahrheit! (lel)