Mädchen überlebt in intakter Fruchtblase Baby übersteht eigene Abtreibung - im Darm der Mutter!

Wie stark muss der Lebenswille eines Ungeborenen sein, wenn es seine eigene Abtreibung überlebt? Ein kleines Mädchen übersteht eine verpfuschte Abtreibung im Bauch seiner Mutter, obwohl bei dem Eingriff die Gebärmutter beschädigt wurde und der Embryo in seiner Fruchtblase in den Darm rutschte. Das berichtet die britische Zeitung "The Sun".
Kind wiegt 800 Gramm und kommt gesund zur Welt
Demnach hatte die 40-jährige Frau in der 14. Schwangerschaftswoche bei sich zu Hause von einer Hebamme heimlich eine Abtreibung vornehmen lassen. Dieser Eingriff verlief fehlerhaft, so dass es zu der Komplikation kam. Medizinisch wird diese Art Schwangerschaft als "sekundäre Bauchschwangerschaft" bezeichnet.
Nach dem Eingriff habe die Frau über starke Bauchschmerzen geklagt, so die "Sun" weiter. Allerdings habe sie nicht geahnt, noch immer schwanger zu sein. Trotz der Schmerzen wollte sie nicht zur Behandlung ins Krankenhaus, da sie Angst vor strafrechtlicher Verfolgung hatte. Nach einer kurzen Phase der Besserung hätten die Probleme dann so stark zugenommen, dass sie doch ins Krankenhaus ging.
Dort wurde festgestellt, dass sie ein gesundes Baby in ihrem Bauch hatte, dass nach dem Riss der Gebärmutter in der intakten Fruchtblase überlebt hatte. Um Mutter und Kind nicht weiteren Gefahren auszusetzen, operierte ein fünfköpfiges Team die Frau und holte das kleine Mädchen auf die Welt. Es wog 800 Gramm. Obwohl sie nicht in der Gebärmutter herangewachsen war, sei sie gesund gewesen, so die „Sun“ weiter.
Legale Abtreibung im Iran kaum möglich
Im Iran gilt seit dem vergangenen Jahr ein umstrittenes Gesetz für die „Verjüngung der Gesellschaft". Diesem Gesetz zur Folge gibt es für Frauen kaum Möglichkeiten, legal eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft abgebrochen werden – wenn ein Richter eine Genehmigung erteilt, nachdem drei Ärzte die medizinische Notwendigkeit attestiert haben.
Viele Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gesetz vehement. Laut UN verstößt es eindeutig gegen internationales Recht.