Nach Mario Barth versus BahnCorona: Was man in Bus und Bahn darf und was nicht

 In Bussen, Bahnen und Zügen in NRW sowie auf Gleisen wie am Kölner Hauptbahnhof herrscht wegen der Coronakrise derzeit Maskenpflicht und Reisende erscheinen nur noch maskiert. Köln, 27.04.2020 *** Due to the corona crisis, masks are currently mandatory in buses, trams and trains in NRW as well as on tracks such as Cologne Central Station, and passengers only appear masked Cologne, 27 04 2020 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
In Bussen, Bahnen und Zügen sowie auf Gleisen wie am Kölner Hauptbahnhof herrscht wegen der Coronakrise weiterhin Maskenpflicht.
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Mario Barth ist mit dem ICE der deutschen Bahn auf dem Weg nach Frankfurt. Für ihn heißt es aber schon früher Endstation. Ein Mitarbeiter der deutschen Bahn will beobachtet haben, wie der Komiker seine Maske nicht ordnungsgemäß getragen hat. Daraufhin ruft der Angestellte die Polizei. Barth, der das Ganze anfangs scheinbar ziemlich komisch findet, streamt den Vorfall live auf Instagram. Die Polizei wirft ihn dennoch aus dem Zug. Aber welche Vorschriften gelten eigentlich noch in Bus und Bahn?

Maskenpflicht bleibt!

In Supermärkten fallen die Masken-Vorschriften, aber nicht in Bus und Bahn. Das betont die deutsche Bahn auf ihrer Webseite ausdrücklich: „Bitte tragen Sie im Fernverkehr eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Verstöße haben Fahrtausschluss und Geldbußen zur Folge“. Wer demnach keine korrekte Maske trägt oder die Maske ohne Grund weglässt, darf nicht mitfahren und muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut dem offiziellen Bußgeldkatalog variiert dieser je nach Bundesland. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Kosten bei 25 Euro in Bayern und Nordrhein-Westfalen bereits bei 150 Euro!

Wer nachweislich von der Maskenpflicht befreit ist, der soll „dem Zugpersonal bitte Ihr ärztliches Attest“ vorweisen. Die Maskenpflicht gilt übrigens auch für die Mitarbeiter – auch sie müssen Maske tragen. Wer während der Zugfahrt Hunger oder Durst bekommt, muss natürlich nicht bis zur Ankunft am Zielbahnhof warten. Die Bahn schreibt: „Während Speisen und Getränke verzehrt werden, muss in unseren Fernverkehrszügen keine FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.“

Wenn möglich: Abstand halten!

Auch auf die Abstandsregelungen wird in der Bahn weiterhin gesetzt. So heißt es auf der offiziellen Deutsche Bahn Seite: „Während der Reise unterstützt Sie unser Bordservicepersonal dabei, sich innerhalb der Züge bestmöglich zu verteilen“. Dafür werden laut DB auch mehr Züge eingesetzt, um dadurch mehr Sitzplätze bereitzustellen.

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Verschärfte Hygiene

Maske, Abstand und Hygiene sind die drei wichtigsten Gebote der Bahn. Zusätzliche Reinigungen sollen garantieren, dass Griffe und Knöpfe virenfrei sind. „Die Zahl der Unterwegsreinigungen im Fernverkehr haben wir verdoppelt“. Bei regionalen Fahrten beispielsweise bei S-Bahnen setzt die Bahn auf eine gute Durchlüftung.

So heißt es auf ihrer Webseite: „Überall, wo es technisch möglich ist, öffnen wir bei den S-Bahnen die Türen automatisch. Damit steigen Sie kontaktlos ein und aus und wir stellen sicher, regelmäßig Frischluft zuzuführen“.

Lese-Tipp:Kennste?“ Deutsche Bahn reagiert mit Humor auf Mario Barths Maskenstreit-Stream

Barth vs. Bahn

Comedian Mario Barth zeigt sich im Video zwar mit FFP2-Maske vor dem Gesicht, dennoch hält das Video nur die Situation fest als der Streit bereits eskaliert ist. Barth argumentiert, er habe Trinken wollen. Das sieht der Mitarbeiter etwas anders. Wer Recht und wer Unrecht hat, das klären jetzt Anwälte. Aber sicher ist: Die deutsche Bahn kommuniziert klar ihre Regeln und nur wer sich daran hält, hat auch das Recht befördert zu werden. (gas)