Nach der Flut: Das ist zu tun!

Erst wenn nach einem Hochwasser die Pegel wieder sinken, wird das ganze Ausmaß der Zerstörungen sichtbar: Oft standen ganze Häuser und Wohnungen samt Inventar unter Wasser, genauso wie Autos und andere Fahrzeuge. Was müssen die Geschädigten nun tun und beachten?
Wenn die Flut zurückgeht, müssen die Betroffenen schnell handeln. Grundsätzlich sollten die Hochwasser-Geschädigten versuchen, alle Schäden so genau wie möglich zu protokollieren. Machen Sie Fotos oder Videos von den Schäden. Damit haben Sie später gegenüber Ihrer Versicherung etwas in der Hand.
Schäden am Hausrat beispielsweise können Sie in der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wenn gewerblich genutzte Immobilien oder auch Möbel und Geräte wie PC oder Laptop geschädigt wurden, können Sie diese ebenfalls in der Steuererklärung absetzen - als Sonderabschreibung.
Schäden müssen Sie, sofern Sie entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben, unbedingt und schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Dazu sind Sie sogar verpflichtet. Verändern Sie nach Möglichkeit nichts an den beschädigten Gütern, bis ein Sachverständiger von der Versicherung vor Ort war, um den Schaden zu erfassen. Sollte das nicht möglich sein: Machen Sie Fotos und bewahren Sie die beschädigten Güter auf, bis ein Gutachter sie bewerten konnte.
Rückkehr in die Wohnung bzw. ins Haus: Was ist zu beachten?
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus erst dann wieder betreten, wenn die Behörden Entwarnung geben. Pumpen Sie die Räume und den Keller erst leer, wenn der Grundwasserspiegel wieder auf das Normalmaß gesunken ist und kein Wasser mehr durch die Wände drückt.
Der Schlamm sollte nach Möglichkeit weggeräumt werden, wenn er noch feucht ist. Tragen Sie dabei stets Schutzhandschuhe. Das gleiche gilt, wenn Sie die Fußbodenbeläge entfernen. Um Bauschäden so gering wie möglich zu halten und der Schimmelbildung vorzubeugen, sollten Sie versuchen, die Räume so schnell wie möglich trocken zu bekommen. Leihen Sie sich dazu am besten entsprechende Heizgeräte aus.
Lassen Sie die Statik der beschädigten Bausubstanz von einem Fachmann überprüfen. Aufgeweichte Lebensmittel werfen Sie am besten weg, Leitungswasser vorsichtshalber abkochen. Licht und elektrische Geräte sollten Sie ausschließlich durch einen Fachmann wieder in Betrieb nehmen lassen.
PC oder Laptop unter Wasser?
Für viele ist es der Alptraum schlechthin - der Computer steht unter Wasser! Die Wenigsten werden im Notfall daran gedacht haben, die elektronischen Geräte in Sicherheit zu bringen. Da ist der materielle Verlust meist das geringste Übel, zumal Schäden an PC, Laptop & Co. durch die Hausratversicherung abgedeckt sind.
Aber was ist mit den abgespeicherten Daten auf der Festplatte (Fotos, Musik, Textdokumente)? Ist es möglich, die Dateien noch zu retten, wenn Laptop oder PC im Wasser standen? Experten raten dazu, das betroffene und noch nasse Gerät keinesfalls einzuschalten. Das kann zu Kurzschlüssen führen, die wiederum den Schaden weiter vergrößern. Außerdem sollten Sie Ihr Gerät keinesfalls schütteln oder trocknen. Auch von dem vermeintlichen Tipp, die Festplatte einzufrieren, um die Daten zu retten, sollten Sie Abstand nehmen. Verpacken Sie die nasse Festplatte stattdessen möglichst luftdicht und stoßsicher und schicken Sie diese an ein Datenrettungs-Unternehmen. Je eher Sie das tun, desto größer ist die Chance, dass Ihre Daten gerettet werden. Denn die Schäden durch Korrosion nehmen mit der Zeit zu.
Reise muss abgebrochen oder storniert werden - wer zahlt?
Für viele, deren Haus oder Wohnung unter Wasser stand, fällt die für diese Zeit oder auch für den Sommer gebuchte Reise vermutlich wortwörtlich ins Wasser. Wer aber übernimmt die Kosten für die geplatzten Urlaubspläne? Grundsätzlich gilt: Wer nicht selbst in ein vom Hochwasser betroffenes Gebiet reist, kann bei der Stornierung nicht auf höhere Gewalt pochen. Demnach bleiben die Betroffenen auf den Kosten für die verfrühte oder unplanmäßige Rückreise sitzen. Urlauber können nur versuchen, bei dem Reiseanbieter oder Hotelier auf Kulanz zu pochen. So kann beispielsweise ausgehandelt werden, dass die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird oder dass Stornokosten erlassen werden.
Sollten Sie jedoch beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen kommen und eine Reise in ein vom Hochwasser betroffenes Gebiet in Bayern oder Sachsen gebucht haben, können Sie Ihre Reise wegen "höherer Gewalt" kostenlos stornieren.
Günstig ist es natürlich, wenn Sie eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben. Diese schützen generell vor Kosten infolge unvorhersehbarer Ereignisse, zu denen neben Krankheiten auch Überschwemmungen oder Erdbeben zählen. "Wer durch Eigentumsschäden infolge von Elementarereignissen wie beispielsweise einer Überschwemmung reiseunfähig ist, oder wegen der Ereignisse zu Hause seinen Urlaub abbrechen muss, bekommt die anfallenden Stornokosten vom Versicherer bezahlt. Ebenso werden die nicht verbrachten Urlaubstage und Kosten der außerplanmäßigen Rückreise vom Versicherer erstattet", sagte Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg der 'Stiftung Warentest'.
Sandsäcke stapeln statt arbeiten - droht die Abmahnung?
Wer zu Hause gegen die Fluten und deren Folgen zu kämpfen hat, unter Umständen sogar seine Evakuierung vorbereiten muss, wird nicht zur Arbeit gehen können. Wichtig ist es, in dem Fall umgehend den Arbeitgeber zu informieren. Da das Fernbleiben von der Arbeit "nicht in seiner eigenen Person" liegt, behalten Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch - das heißt, sie bekommen ihren Lohn ganz normal weiter.
Wer wegen überfluteter Straßen oder Bahnstrecken nicht zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf sein Gehalt. Der Grund dafür ist, dass das Wegerisiko laut Bundesarbeitsgesetz immer der Arbeitnehmer trägt. Da in einer akuten Notlage aber kein Verschulden des Arbeitsnehmers vorliegt, darf keine Abmahnung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen werden.
Sparbuch, Familienurkunden & andere Dokumente zerstört?
Kopien der wichtigsten Dokumente sollten Sie nach Möglichkeit in einer Mappe sammeln und diese bei Verwandten oder Bekannten deponieren. In eine solche Mappe gehören beispielsweise die wichtigsten Familienurkunden, Renten- und Einkommensbescheide, Zeugnisse, Verträge, Vollmachten, Sparbücher, Fahrzeugbrief, Versicherungspolicen und ähnliches. Vieles davon muss beglaubigt werden. Wer dies im Vorfeld versäumt hat, hat bei einem Schadensfall wie Hochwasser oder Wohnungsbrand das Nachsehen.
Wenn das Sparbuch im Hochwasser verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist, ist ein Besuch bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse nötig. "Sie müssten in dem Fall in der Filiale vor Ort ein Aufgebot bestellen. Nach etwa vier Wochen erhalten Sie dann ein neues Sparbuch", erläutert Ulrike Kohl, Pressesprecherin der Sparkasse KölnBonn. Der Ersatz sei zwar in der Regel kostenpflichtig, allerdings könne bei der entsprechenden Filiale erfragt werden, ob im Fall eines Hochwassers Ausnahmen gelten. "Das gleiche gilt für Giro- oder Kreditkarten, Schließfachschlüssel oder Kontoauszüge. Auch diese können ersetzt werden", so Kohl weiter. Wichtige Dokumente sollten laut Kohl am besten in Schließfächern gelagert werden. Beim Verlust von Wertpapieren, die nicht in digitalen Depots gelagert sind, sei die Sparkasse oder Bank allerdings die falsche Adresse. Wegen dieser sogenannten "Effektiven Stücke" müsse man sich an das Amtsgericht wenden.
In vielen Fällen sind Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere und auch Bargeld bis zu einem gewissen Geldwert aber über die Hausratversicherung mitversichert. Die Höhe müssen Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Sonstige Urkunden lassen sich vielfach bei der entsprechenden Behörde, Schule oder beim Amt wiederbeschaffen.