Müllrose: Dreifachmörder Jan G. muss lebenslang ins Gefängnis - er tötete seine Oma und zwei Polizisten
Er tötete seine Oma an ihrem Geburtstag mit einem Küchenmesser. Dann raste er mit ihrem Auto davon und fuhr auf der Flucht zwei Polizisten tot. Jetzt wurde das Urteil im Prozess um den Dreifachmörder gesprochen. Jan G. muss lebenslang ins Gefängnis. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kommt der 25-Jährige aus dem ostbrandenburgischen Müllrose voraussichtlich auch nach 15 Jahren nicht aus dem Gefängnis.
Verteidigung plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit
Das Landgericht Frankfurt (Oder) folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf zwölf Jahre Gefängnis plädiert. Sie ging von gefährlicher Körperverletzung und Totschlag aus. Der Anwalt des Angeklagten wollte außerdem eine verminderte Schuldfähigkeit geltend machen, weil G. zum Tatzeitpunkt unter Drogen gestanden habe. Außerdem forderte er, den Tod der beiden Polizisten als Verkehrsunfall wegen eines Fahrfehlers des Mandanten zu bewerten.
Die beiden Familienväter sollten das Fluchtauto mit einem Nagelbrett stoppen. Sie starben noch an der Unfallstelle an einer Bundesstraße bei Beeskow. Die Anklage dagegen sprach von einem Mord aus Heimtücke mit dem Ziel, die Tat zu verdecken.

Nachdem er die Polizisten totgerast hatte, fuhr er zunächst weiter. Der Wagen war allerdings stark beschädigt, weshalb G. versuchte, zu Fuß über ein Feld zu entkommen. Dort holten ihn Polizisten ein und nahmen ihn fest.
Angeklagter war in früherem Prozess für schuldunfähig erklärt worden

Der 25-Jährige hatte im Laufe des Prozesses zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein. Auf seine 79-jährige Oma hatte er nach einem Streit um eine vollgestellte Badewanne zunächst eingeschlagen und sie mit einem Küchenstuhl angegriffen. Als sie am Boden lag, erstach er sie mit dem Küchenmesser.
Brisant: In einem früheren Raubprozess war der Angeklagte für schuldunfähig erklärt worden. Mitte November 2016 musste er sich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) unter anderem wegen Raubes, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein verantworten. Die Anklage habe in dem Prozess darauf gedrängt, den Mann in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen, sagte eine Sprecherin.
Das Gericht sei diesem Antrag zwar gefolgt, habe aber die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt. Denn ein Gutachter hatte dem Mann Behandlungsfähigkeit bescheinigt. Wegen einer attestierten psychischen Erkrankung wurde er als schuldunfähig von allen Vorwürfen freigesprochen. Im aktuellen Prozess allerdings hatte ein Gutachter festgestellt, dass der Angeklagte schuldfähig und nicht schizophren sei.


