Kosten, Originalverpackung, FristOnline Möbel gekauft? Diese Rechte haben Sie bei der Rückgabe
Einkaufen im Internet gehört inzwischen zum Alltag. Und immer mehr Deutsche bestellen auch ihre Möbel online. Trotzdem herrscht bei vielen Verbrauchern Unsicherheit: Wie läuft das mit der Rückgabe nach dem Onlinekauf, wenn das Möbelstück nicht zum Rest der Einrichtung passt?
14-tägiges Widerrufsrecht beim Onlinekauf gilt auch für Möbel
Wie bei allen Waren, die man online bestellt, gilt auch bei Möbeln das 14-tägige Widerrufsrecht. Das bedeutet: Spätestens am vierzehnten Tag nach Erhalt sollte die Ware zurückgesendet werden. Und das gilt auch für Möbelstücke.
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Aber aufgepasst: Die Kosten für die Rücksendung der Ware können dem Kunden auferlegt werden. Das kann bei sperrigen Möbelstücken wie bei einem Sofa oder Schrank teuer werden. Der Verkäufer muss den Kunden in solchen Fällen vorab informieren, mit welchen Kosten er rechnen muss.
Rücksendung in der Originalverpackung grundsätzlich nicht notwendig
Die Rücksendung in der Originalverpackung ist zwar praktisch, aber innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechts nicht zwingend erforderlich. Verlangt der Händler das in seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB), ist das nach der aktuellen Rechtsprechung rechtlich unzulässig.
Gewährt der Händler dem Kunden eine längere Rückgabefrist, zum Beispiel über insgesamt 30 Tage, dann kann er in der freiwilligen Rückgabezeit die Spielregeln bestimmen und die Rücksendung in der Originalverpackung verlangen.
Der Händler kann bei einem "übermäßigen Gebrauch" der bestellten Ware einen Teil des Kaufpreises einbehalten. Der Aufbau eines Möbelstücks ist aber kein "übermäßiger Gebrauch" einer Sache. So hat der Bundesgerichtshof zum Beispiel entschieden (Urteil v. 03.11.2010, VIII ZR 337/09), dass der Aufbau eines Wasserbetts und die Befüllung der Matratze mit Wasser zur Prüfung der Ware notwendig sei und der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen müsse.
Unsere Reporterin Sarah Thömmes hat für unseren Test einen Schuhschrank bestellt und mit der Verbraucherzentrale Berlin gesprochen.