Streit wegen dreckiger Dusche eskalierte
Geständnis: Vorbestrafter Somalier tötete Mitbewohner in Asylbewerberunterkunft
Ein banaler Streit soll zur Messer-Bluttat geführt haben
Geständnis zum Prozessauftakt: In einer hessischen Asylbewerberunterkunft eskalierte im Januar ein Streit um eine dreckige Dusche. Ein 25-jähriger Mann aus Afghanistan wurde damals mit einem Küchenmesser erstochen. Der 34-jährige Tatverdächtige räumte nun im Prozessauftakt am Hanauer Landgericht seine Schuld ein und gestand die Tat. Der Somalier war bereits 2014 wegen einer Messer-Attacke verurteilt worden, sollte seit 2017 abgeschoben werden.
Anklage wirft Angeklagtem Mord aus niedrigen Beweggründen vor
Im Prozess um die tödlichen Messerstiche hat der Angeklagte die Tötung eingeräumt. Sein Verteidiger verlas am Mittwoch eine Erklärung, wonach das "äußere Tatgeschehen geständig eingeräumt wird".
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor gegen den aus Somalia stammenden Mann Mordanklage erhoben. Laut Anklageschrift soll der 34-Jährige seinen Mitbewohner aus niedrigen Beweggründen getötet haben.
Mann soll sich durch das Opfer bedroht gefühlt haben
Anlass für den tödlichen Streit seien Beschwerden des aus Afghanistan stammenden späteren Opfers über die mangelnde Sauberkeit der gemeinsam genutzten Dusche in der Unterkunft in Großkrotzenburg gewesen. Mit den Worten "Ich töte ihn!" soll der 34-Jährige daraufhin ein Küchenmesser geholt und auf seinen Mitbewohner eingestochen haben. Dieser habe noch versucht, über den Flur zu flüchten. Vor einem Notausgang sei der Mann zusammengebrochen und gestorben.
Der Angeklagte machte zu den näheren Umständen der Tat keine weiteren Angaben, ließ jedoch über seinen Verteidiger verlauten, dass er sich von den afghanischen Männern in der Unterkunft bedroht gefühlt habe.
Ein Augenzeuge bestätigte, dass der Streit um die Dusche der Auslöser für die Bluttat gewesen sei. Zudem sagte er aus, dass sich der Notausgang nur schwer habe öffnen lassen. Zusammen mit Mitbewohnern habe er den mutmaßlichen Messerstecher schließlich überwältigt und entwaffnet.
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Der Angeklagte hätte bereits abgeschoben werden sollen
Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei dem Angeklagten um einen rechtskräftig verurteilten Mann handelt, der seit 2017 abgeschoben werden sollte. Der Somalier war 2014 vom Landgericht Hanau wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einen anderen Mann in Maintal (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis) mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte. Anlass für die Attacke war damals nach Feststellung des Gerichts ein Streit über die Beleuchtung des gemeinsam genutzten Zimmers.
Versuche, den Asylbewerber nach der Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe in sein Heimatland abzuschieben, scheiterten den Angaben nach, weil er keinen gültigen somalischen Pass besitzt. (kmü/dpa)