31-Jähriger muss in Psychiatrie

Messerattacke in Gummersbach

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Im November vergangenen Jahres wird ein Mann in Gummersbach von Polizisten niedergeschossen. Acht Kugeln durchdringen seine Hände, Arme und Beine. Außerdem erleidet Rene I. einen lebensbedrohlichen Bauchdurchschuss. Zwei Finger müssen amputiert werden. Zuvor soll er die Beamten mit einem Cuttermesser angegriffen haben. Ein Polizist wird im Gesicht verletzt.

Anwalt kritisiert Polizeieinsatz

16 Mal schießen die Polizisten. Achtmal wird Rene I. getroffen. Durch die Schüsse werden auch zwei Unbeteiligte verletzt. Der Anwalt von Rene I. kritisiert das Vorgehen der Beamten. Das Hauptproblem sei, dass Polizeibeamte im Umgang mit psychisch Kranken unzureichend geschult seien. Sie niederzusprechen funktioniere nicht. Der Anwalt fordert ein Umdenken.

Verurteilter hat eine schwere Persönlichkeitsstörung

Heute fiel das Urteil am Landgericht Köln gegen den Deutschen mit marokkanischen Wurzeln: Er muss dauerhaft in eine Psychiatrie. So lange, bis er keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt. Außerdem wurde eine Haftstrafe verhängt. In der Urteilsbegründung beschreibt der Richter ausführlich die Krankheit des Mannes. Der Verurteilte leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Er sei leicht reizbar. Außerdem würde er keine Hilfe zulassen, weil er zu niemandem Vertrauen hat. Am Ende der Urteilsbegründung wendet sich der Richter mit einer Bitte an den Verurteilten. Zitat: „Suchen Sie sich ihren richtigen Feind aus. Und dieser Feind ist ihre Krankheit. Lassen Sie sich helfen.“