Rechtsextreme Musik als Auslöser?

Streit in Bingen eskaliert: 23-Jähriger sticht auf Studenten (20) ein

ARCHIV - 05.10.2020, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION - Ein Kriminaltechniker stellt ein Messer am Tatort sicher. Seit Einführung einer messerfreien Zone in der Innenstadt vor vier Wochen sind in Stuttgart vier Messer 
konfisziert worden. (zu dpa: «Bislang vier Verstöße gegen messerfreie Zone in Stuttgart») Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Studenten soll einer der beiden ein Messer gezückt und auf sein Gegenüber eingestochen haben.
dna hjb jug pil jug, dpa, Roland Halkasch

Blutiges Ende eines Streits in einer Studentenverbindung in Bingen! Weil sich ein Student (20) über die Musik eines anderen Studenten beschwerte, soll dieser auf sein Gegenüber eingestochen haben. Die Polizei machte den Fall, der sich bereits Mitte Februar ereignete, zunächst nicht öffentlich.

Streit in Studentenverbindung: Opfer trägt mehrere Stichwunden davon

Am Abend des 15. Februar soll es im Vereinsheim einer Studentenverbindung in Bingen zu einem blutigen Streit zwischen zwei Studenten gekommen sein. Ein Mitglied der Verbindung (20) soll sich über rechtsextreme Musik eines anderen Studenten (23) beschwert haben, der an diesem Abend als Gast in den Räumlichkeiten übernachtete.

Zunächst soll es eine „verbale Auseinandersetzung“ gewesen sein, wie die Frankfurter Rundschau zuerst berichtete. Im Streit soll der Beschuldigte dann ein Messer gezogen und auf den 20-Jährigen eingestochen haben. Insgesamt vier Stichwunden am Oberkörper habe das Opfer davongetragen. Er konnte das Krankenhaus nach einer Behandlung am Folgetag wieder verlassen.

Lese-Tipp: Schuss verfehlt Kopf nur knapp! Kind findet Waffe und drückt ab

Duisburg: Blutige Messer-Attacke in Fitnessstudio

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Messerstiche in Bingener Studentenverbindung: Polizei berichtete zunächst nicht

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nach dem Vorfall zunächst keine Mitteilung zur Tat veröffentlicht. Ein Sprecher erklärte, die Staatsanwaltschaft habe davon abgesehen, da sich die Tat in einem privaten Rahmen ereignet habe und zum Tatzeitpunkt keine „Öffentlichkeitswirkung“ eingetreten sei. Zudem seien bei der Tat keine „gravierenden Rechtsgutsverletzungen eingetreten“ und es bestehe kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt. (dpa/kmo)