Fast 300 Tiere verhungerten auf seinem Hof
Landwirt zu Geldstrafe verurteilt: Für jedes tote Schwein muss er 30 Euro zahlen!

Fast 300 Schweine verhungerten in seinem Stall qualvoll! Wochenlang soll ein Landwirt aus Niedersachsen den Tieren im Herbst vergangenen Jahres kein Futter gegeben haben. Einige Schweine fraßen am Ende sogar ihre Leidensgenossen auf. Dafür wurde der 65-Jährige am Mittwoch vom Amtsgericht Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) zu einer Geldstrafe von 9.100 Euro verurteilt. Umgerechnet muss der Landwirt also pro Schwein gerade mal 30 Euro zahlen!
Urteil in Niedersachsen: Pro Schwein muss Landwirt 30 Euro zahlen
Als dieser gravierende Fall von Tierquälerei im vergangenen November im Landkreis Osnabrück bekannt wurde, von den knapp 300 Schweinen im Stall lebten nur noch vier. Auch sie waren so geschwächt, dass sie notgetötet werden mussten. Am Mittwoch wurde der verantwortliche Tierhalter, ein studierter Landwirt mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, vom Amtsgericht Bad Iburg wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 9.100 Euro verurteilt.
Neben der Geldstrafe sollen vom Vermögen des Landwirts auch mehr als 11.000 Euro eingezogen werden, die an die Landeskasse fließen. Das entspricht dem Wert des Tierfutters, was der Landwirt in dem Zeitraum nicht an die Schweine verfüttert hatte.
Gutachter attestiert Landwirt Depression
Er habe keine Erklärung, warum er die Tiere nicht versorgt habe, sagte der Angeklagte. Er könne sich daran nicht mehr erinnern. Der Landwirt bewirtschaftete zwei Betriebe, seinen Stammhof, wo er mit seiner Familie wohnt, und den gepachteten Hof wenige Kilometer entfernt. Er musste sich jeden Tag auch um etwa 60 Milchkühe kümmern, um die Versorgung von Kälbern und um Feldarbeit. Auf dem Stammhof hatte er den Angaben zufolge Unterstützung durch seine Frau, von Lohnunternehmern und Aushilfskräften. Auf dem gepachteten Betrieb zumindest für die Stallarbeit nicht.
Wegen dieser Arbeit sei er überlastet gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem 65-Jährigen, an einer Depression erkrankt gewesen zu sein. Der Mediziner schilderte den Arbeitsalltag: Jeden Morgen zwischen 6 und 8 Uhr begann die Arbeit und endete oft erst gegen 22 Uhr, und das sieben Tage die Woche. Der Landwirt habe sich überlastet gefühlt und die Versorgung der Tiere erst aufgeschoben, dann komplett verdrängt.
Die Tiere lebten fast zwei Monate ohne jede Futterversorgung. Zu Trinken hatten sie genug, denn die Trinkwasserversorgung erfolgte in dem Stall automatisch. Von vielen Tieren waren nur noch Knochen übrig, als Amtsveterinäre nach der Selbstanzeige den Stall überprüften. Bemerkt hatte das qualvolle Leid der Tiere über Wochen niemand.
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Richter: Keine verminderte Schuldfähigkeit
Trotz einer Depression hätte er das Wohlergehen der Schweine nicht ausblenden dürfen, sagte der Staatsanwalt. „Sie sind schließlich Unternehmer und halten die Tiere gewerblich.“ Bei Arbeitsüberlastung hätte sich der Landwirt jederzeit Hilfe holen können. Die Depression erkläre auch nicht, weshalb sich der Landwirt weiterhin um seine Kälber gut gekümmert habe. Die Fütterung der Tiere hätte für den Landwirt am Tag 40 Minuten Arbeit bedeutet.
Der Richter sah keine Argumente für eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte sei studierter Landwirt mit langjähriger Berufserfahrung. Er hätte den Zustand der Schweine mitbekommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kra, mit dpa)