Lohnsteuerermäßigung: Diese Posten können Sie von der Steuer absetzen

Mehr Netto in der Tasche, wer wünscht sich das nicht? Was nur wenige wissen: Man kann mit kleinen Tricks seinen Monatsnettobetrag erhöhen. Ganz wichtig dabei: Sie müssen herausfinden, welche Ihrer zusätzlichen Ausgaben im Alltag Sie in das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' eintragen dürfen.
Folgende Ausgaben können Sie abrechnen lassen:
Themenbereich Arbeitszimmer: Wer einen Großteil seiner Arbeitszeit von Zuhause arbeitet, kann dies als Freibetrag eintragen. Dann gibt es keine Kostenbegrenzung.
Themenbereich Kirchensteuer: Den voraussichtlich zu zahlenden Kirchensteuerbetrag kann man ebenfalls eintragen – abziehen müssen Sie aber die Summe, die Sie voraussichtlich im Rahmen der Einkommenssteuerklärung erstattet bekommen.
Themenbereich Pflege von Angehörigen: Für die Pflege von nahen Angehörigen kann ein Freibetrag von 924 Euro eingetragen werden, wenn die Person schwerbehindert ist.
Themenbereich Ausbildungskosten: Kosten für die erstmalige Berufsausbildung bzw. für ein Erststudium können von Ihnen mit bis zu 4.000,- Euro jährlich eingetragen werden. Absetzbar sind u. a. Fahrtkosten, Lernmittel und auch Studiengebühren.
Themenbereich Haushalt: Für Dienste im Haushalt wie Schornsteinfeger, Waschmaschinenreparatur oder Gartenarbeit können Sie einen Freibetrag von höchstens 2.400 Euro eintragen.
Lohnsteuerermäßigung: Das können Sie ebenfalls absetzen
Themenbereich Verkehr: Autofahrer haben hier keinen Vorteil, aber Bus- und Bahnfahrer erhalten eine maximale Entfernungspauschale von 4500,- Euro jährlich.
Themenbereich Zweitwohnung: Die Kosten für eine Zweitwohnung können im Voraus als Freibetrag eingetragen werden. Voraussetzung dabei: Es muss am ersten Wohnort einen eigenen Hausstand geben und die Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen genutzt werden.
Themenbereich Mitgliedsbeiträge: Mitgliedsbeiträge für Lohnsteuerhilfe-Vereine können bis zu 100,- Euro jährlich eingetragen werden.