Krank zur Arbeit: Gelten für Lebensmittel-Verkäufer besondere Regeln?

woman buys cheese in the supermarket
Eine Kundin hat sich über eine kranke Verkäuferin beschwert. Gelten für Verkäufer im Lebensmittelbereich besondere Vorsichtsmaßnahmen?
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Wann bin ich zu krank, um zu arbeiten? Diese Diskussion wird gerade neu entfacht durch eine Beschwerde einer Rewe-Kundin. An der Frischetheke habe eine kranke Mitarbeiterin gearbeitet. Die Kundin habe daraufhin dort nicht eingekauft, aus Angst sich anzustecken. "So verbreitet man auch Epidemien…", schreibt Za Ra auf der Facebook-Seite der Supermarkt-Kette.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen in der Lebensmittelverarbeitung

Aber hat sie auch Recht? Darf eine Mitarbeiterin im Supermarkt nicht arbeiten, wenn sie einen Schnupfen hat? Gerade im Lebensmittelbereich ist schließlich besondere Vorsicht geboten, manche Krankheitserreger verbreiten sich über Lebensmittel wie Fleisch oder Rohkost-Salate besonders schnell und können in der Tat Epidemien auslösen.

Infektionsschutzgesetz regelt das Verhalten in der Lebensmittelindustrie

Übers Infektionsschutzgesetz wird geregelt, wie sich Mitarbeiter aus der Lebensmittelindustrie zu verhalten haben. Laut Bundeszentrum für Ernährung muss demnach ein Mitarbeiter, der Lebensmittel verarbeitet, bei folgenden Symptomen zum Arzt gehen und auch den Arbeitgeber darüber informieren:

  • Durchfall (mehr als zweimal pro Tag im Zusammenhang mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber)

  • Hohes Fieber mit schweren Kopf- und Bauchschmerzen, evtl. Verstopfung

  • Gelbfärbung der Augäpfel und der Haut

  • Gerötete, schmierig belegte, nässende oder geschwollene Haut oder offene Wunden mit Eiter

Ein Beschäftigungsverbot und sogar eine Meldepflicht ans Gesundheitsamt besteht bei Krankheiten wie Typhus, Cholera, Salmonellose oder Virushepatitis A oder E.

Eine Grippe oder ein grippaler Infekt wird über dieses Gesetz nicht geregelt.

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Bei Erkältung sind besondere Hygiene-Maßnahmen zu beachten

Der Schnupfen klingt gegen die eben genannten Symptome fast harmlos und doch können sich die Krankheitserreger natürlich bei Publikumsverkehr schnell verbreiten: übers Kleingeld, beim Niesen, bei der Berührung von Lebensmitteln. Eine besondere Hygiene ist da also gefragt. Die Verkäuferin oder der Verkäufer sollten sich beim Niesen auf jeden Fall abwenden, regelmäßig die Hände desinfizieren und gegebenenfalls Handschuhe tragen, rät Diplom Ökotrophologe Christof Meinhold im Expertenforum des Bundeszentrums für Ernährung auf eine ähnliche Frage.

Besondere Hygienemaßnahmen gelten natürlich für alle erkälteten Arbeitnehmer: Waschen Sie sich gründlich die Hände, desinfizieren Sie gemeinsam benutzte Gegenstände und bei Fieber: Bleiben Sie im Bett! Ihre Kollegen oder Kunden und Ihre Gesundheit werden es Ihnen danken.