Auch in Deutschland vielen ein Dorn im Auge Diese beliebte Hecke ist in deutschem Nachbarland bald verboten

Kein Neubaugebiet ohne Kirschlorbeer!
Die Pflanze ist mittlerweile in vielen Gärten und Vorgärten bei uns Zuhause, denn sie bringt einige Vorteile mit sich. Über die Nachteile informiert allerdings nicht jeder Händler. Doch genau die führen dazu, dass der Kirschlorbeer jetzt sogar in einem unserer Nachbarländer verboten wird.
Vorteile des Kischlorbeers
Der Kirschlorbeer oder die Lorbeerkirsche, wie der Strauch auch genannt wird, wird bei uns immer beliebter.
Der Kirschlorbeer ist eine immergrüne Pflanze.
Gartencenter versprechen einen Höhenzuwachs von 40 bis 50 Zentimeter pro Jahr. Nur wenige Pflanzen sind pro Meter für eine dichte Hecke notwendig, da sie auch in die Breite stark wachsen.
Prunus laurocerasus ist außerdem anspruchslos, robust gegen Schädlingsbefall, trockenheitsverträglich, winterhart und bietet das ganze Jahr über Sichtschutz.
Und obendrauf ist die Pflanze auch noch relativ günstig – das alles bestätigt sogar der Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Klingt ja erstmal nach der absoluten Traumpflanze für den eigenen Garten, wenn da nicht auch ein paar gravierende Nachteile wären.
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Nachteile des Kirschlorbeers
Kirschlorbeer ist unter Naturschützern schon so etwas wie ein Schimpfwort, da macht auch der NABU keinen Hehl draus. Dafür gibt es Gründe:
Die Blätter der Pflanzen sind hochgiftig und ein Risiko für Kinder und Tiere.
Blüten und Früchte sind für die meisten Vögel und Insekten wertlos.
Kirschlorbeer stammt ursprünglich aus Kleinasien. Die Pflanze vermehrt sich extrem schnell und vertreibt dadurch heimische Pflanzenarten aus den Gärten und Wäldern.
Seine blausäurehaltigen Blätter verrotten schlecht auf dem Komposthaufen und werden deshalb oft illegal in Wäldern entsorgt.
Kirschlorbeer muss immer wieder nachgeschnitten werden. Angesägte Blätter verfärben sich braun und ein gerader Schnitt mit der elektrischen Heckenschere ist laut NABU deshalb nicht zu empfehlen. Da hilft dann nur Handarbeit mit der Schere.
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Kirschlorbeer und Co in der Schweiz bald verboten
Ab 1. September dürfen in der Schweiz keine neuen Kirschlorbeer-Sträucher mehr angepflanzt werden. Das Bundesamt für Umwelt in der Schweiz schreibt dazu: „Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr“. Dazu gehören auch der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum.
Dadurch soll verhindert werden, dass sich die nicht einheimischen Pflanzen weiter in der Umwelt verbreiten und so die heimische Tier- und Pflanzenwelt aus dem Gleichgewicht bringen.
In Deutschland ist ein Verbot bisher nicht geplant.
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Alternativen für den Garten
Statt auf Kirschlorbeer im Garten zu setzten, rät der Nabu zu heimischen und insektenfreundlichen Alternativen. Dazu gehören:
Weißdorn (Crategus monogyna/laevigata)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Gewöhnliche Berberitze (Berberis vulgaris)
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Roter Hartriegel (Cornus sanguineum)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Hasel (Corylus avellana)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus).
Mit der richtigen Hecke tut man der Natur nämlich tatsächlich etwas Gutes. Denn sie filtern Staub, Schmutz und schädliche Abgase. Außerdem dämpfen sie Lärm und sind Lebensraum für zahlreiche Tiere. (cgo)
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