Darf ein Friedhof Grabschmuck einfach entfernen?

Trauernder Vater verzweifelt: Kirche verbietet Babyschuhe am Grab des Sohnes

Die Kinderschuhe von Roger Bournes' verstorbenem Sohn dürfen nicht mehr an dessen Grab stehen.
Doppelter Schmerz für den trauernden Roger Bourne: Die Kinderschuhe seines verstorbenen Sohnes dürfen nicht mehr an dessen Grab stehen.
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In Andenken an seinen Sohn, der im Kleinkind-Alter verstarb, stellte Roger Bourne Babyschuhe am Grab des Kleinen auf dem Friedhof der St. Peter's Kirche im englischen Kent auf. Bis die Kirche eines Tages entschied: Die Schuhe dürfen hier nicht stehen!

Keine persönlichen Andenken am Grab erlaubt

Mehr als 30 Jahre hatten die blauen Kinderschuhe am Grab von Roger Bournes Sohn gestanden - nun seien sie nicht nur entfernt, sondern vermutlich auch zerstört worden, berichtet der trauernde 64-Jährige der britischen Zeitung "Daily Express". Grund dafür sei die "Keine Andenken am Grab"-Regel des kirchlichen Friedhofs, die bereits seit 1981 bestehe.

"Sie haben doch niemandem geschadet", beklagt sich der Vater gegenüber dem "Daily Express". "Der Pfarrer sagte, die kleinen Schuhe würden die Tür der Kirche blockieren. Ich sagte ihm, sie könnten wahrscheinlich nicht mal die Tür einer Maus blockieren."

Auch die Kirche hat sich bereits zu dem Fall geäußert. "Ansichten darüber, wie man die letzte Ruhestätte eines geliebten Menschen herrichtet, werden immer unterschiedlich ausfallen", heißt es in dem Statement des Erzdiakons von Rochester gegenüber "Daily Express". Die meisten Menschen seien jedoch für die Einhaltung der "Keine Andenken"-Regel.

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Persönliche Gegenstände am Grab - welche Rechte habe ich? Anwältin klärt auf

Kann so etwas auch in Deutschland passieren? Darf eine Friedhofsverwaltung persönliche Gegenstände vom Grab entfernen? Wir fragen die Anwältin Nicole Mutschke.

Grundsätzlich sei das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache, erklärt uns die Expertin. Die einzelnen Bundesländer legen darin übergeordnete Regeln fest. "Also zum Beispiel, ob man Asche irgendwo verstreuen darf", so Nicole Mutschke weiter. In den jeweiligen Friedhofsordnungen legen die Kommunen dann zusätzlich fest, welche Art der Grabgestaltung erlaubt ist. Es komme durchaus häufig vor, dass Grabschmuck aus Metall oder Kunststoff, aber auch Kieselsteine, grundsätzlich verboten seien. "Ob die Satzung dann auch durchgesetzt wird, ist etwas anderes", sagt Nicole Mutschke. "Es wird meistens nichts gesagt, wenn es im kleineren Rahmen bleibt."

Und wenn ein Friedhof doch mal Anstoß an einer bestimmten Grabgestaltung nimmt? "Man bekommt im ersten Schritt Post vom Friedhof", erklärt die Anwältin. Erst wenn der unerwünschte Grabschmuck nach Ablauf einer festgelegten Frist nicht von den Angehörigen des Verstorbenen entfernt wurde, schreite die Kommune ein.

Nur im schlimmsten Falle könne es beim Aufstellen bestimmten Gegenstände sogar zu einer Ordnungswidrigkeit kommen – zum Beispiel bei Grablichtern, die manche Friedhöfe nicht gestatten. „Dann kann es auch ein Bußgeld geben“, sagt Nicole Mutschke. „Und das ist gar nicht mal so unempfindlich“. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld drohen dann. (dhe)