Staatsanwaltschaft nimmt Berufung im Kinderporno-Prozess zurück
Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit.
Metzelder war geständig
Metzelder war am vergangenen Donnerstag wegen Besitzes und Weiterleitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons nicht entschieden worden sei, sagte eine Sprecherin am Freitag. Sollte sich der Streit außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es damals bereits. Das ist nun offenbar der Fall gewesen. Metzelder habe auf die Rückgabe seines Mobiltelefons verzichtet, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Der 40-Jährige hatte in der Verhandlung gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag zunächst offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird.
Das Urteil hatte ehemalige DFB-Kollegen wie Mario Götze „wütend gemacht“.