Erst beschlagnahmt, dann eingeschläfert - nun soll Frauchen Schuld sein
Strafanzeige gegen Halterin von Hund Paul - Verstoß gegen den Tierschutz?
Paul sei unterernährt gewesen
Im Fall des Hundes „Paul“ ist noch lange keine Ruhe eingekehrt: Nun wird die Halterin, Carina Schlupp, von der Stadt Kiel angezeigt. Sie soll das Tierwohl ihres 15 Jahre alten Golden Retrievers gefährdet haben – deshalb musste das Ordnungsamt einschreiten, den Hund beschlagnahmen und am Ende einschläfern. Paul sei laut eines Gutachtens unterernährt und in einem mangelhaften Pflegezustand gewesen. Die Stadt Kiel hat deswegen „gegen die Halter des Hundes Paul Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu stellen“, heißt es in einer Mail gegenüber RTL.
Stadt habe Sinne des Tierwohls gehandelt
Die Stadt Kiel beruft sich bei ihrer Entscheidung auf einen Vorab-Prüfbericht des Landeslabors Schleswig-Holsteins, das die Beurteilung zweier Amtstierärzte sowie ein Gutachten eines vom Tierheim beauftragten Tierarztes beinhaltet. Dieses Gutachten zeige, dass „der allgemeine Zustand des 15-jährigen Rüden ein sofortiges Handeln erforderlich gemacht“ hat. Der Rüde Paul wurde am 13. Juni ohne das Wissen seines Frauchens vom kommunalen Ordnungsdienst in ein Tierheim gebracht und anschließend eingeschläfert.
Ordnungsdezernent Christian Zierau rechtfertigt das Handeln seiner Mitarbeiter: „Hier haben viele Beteiligte Verantwortung für den Hund Paul übernehmen müssen. Tier- und Veterinärärzte sind im besonderen Maße für den Tierschutz und das Tierwohl verantwortlich und gefordert, insbesondere dann, wenn Halter dies nicht ausreichend sicherstellen“. Er ist sich sicher, dass hier im Sinne des Tierwohls richtig entschieden wurde.
Anzeige: Tierwohlgefährdung
Der Hund wurde der Kielerin aufgrund einer behördlichen Anordnung entzogen und ins Tierheim gebracht. Carina Schlupp durfte ihren Vierbeiner dort nicht besuchen. Dies sei laut Ordnungsdezernent geschehen, „um alle Betroffenen zu schützen sowie die aufgrund der Befunde angeordnete Maßnahme nicht zu verzögern“. Dies sei ein Standard-Vorgehen in vergleichbaren Fällen bei Tierwohlgefährdungen.
Laut Gutachten sei der allgemeine Zustand von Paul schlecht gewesen: Unterernährung, mangelhafter Pflegezustand, starke Bewegungseinschränkungen, fortgeschrittene Tumorerkrankung. Der Besitzerin wird demnach sogar Unterlassung notwendiger tierärztlicher Behandlungen bei Paul vorgeworfen. Am 13. Juni sei Paul zudem dehydriert und bewegungsunfähig gewesen – so die Stadt Kiel. (fst)