Kfz-Versicherung: So erkennen Sie eine gute Police

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Wer über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenkt, muss dabei viele Aspekte beachten. Ausschlaggebend sollten nicht nur die niedrigen Prozente für unfallfreie Jahre sein. Wichtig ist vielmehr, welche Schäden die Versicherung abdeckt, ob es besondere Angebote für spezielle Personengruppen wie Fahranfänger, Rentner, usw. gibt oder wie lange die Neupreisentschädigung des Auto währt.

Der ADAC rät, folgende Punkte bei der Wahl der geeigneten Kfz-Versicherung zu beachten:

- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, am besten aber 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe reicht in keinem Fall aus.

- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung sollte in der Vollkasko bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens sechs Monate betragen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.

- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Einige Anbieter decken aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art ab.

- Autofahrer sollten immer prüfen, wie weit sie im Fall eines Schadens zurückgestuft werden. Bei sehr günstigen Policen wird man meist sehr weit bzw. schlecht zurückgestuft.

- Eine vollständige Leistungsübernahme in der Kaskoversicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Schadensverursachung vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei in der Regel grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl - wenn Sie beispielsweise den Schlüssel im Auto haben stecken lassen - sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

- Eine Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.

- Achten Sie immer auf einen Rabattschutz. Dieser sorgt dafür, dass Sie als Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

- Auch ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (sog. Mallorca-Police).