Polizist klagt

Keine veganen Gerichte auf der Speisekarte: Klage gegen Bundespolizei erfolgreich

Polizeibeamte sitzen beim Mittagessen in der Kantine der Bereitschaftspolizei in Lahr (Ortenaukreis) (Foto vom 14.01.2009). Der NATO-Gipfel Anfang April am Oberrhein wird für die Polizei eine logistische Herausforderung. Benötigt werden nicht nur Streifenwagen und Absperrgitter. Auch Lebensmittel und Hotelbetten müssen organisiert werden. Damit die mindestens 14 000 Polizisten genügend Kraft für ihren Einsatz haben, müssen sie verpflegt und untergebracht werden. Foto: Rolf Haid dpa/lsw (zu lsw-Korr 7039 vom 11.02.2009) +++(c) dpa - Report+++
Keine Verpflegung ohne tierische Bestandteile: Hier sitzen Polizeibeamte beim Mittagessen in der Kantine der Bereitschaftspolizei in Lahr.
© Rolf Haid / Picture Alliance
von Tibor Martini

Als ethischer Veganer ernährt sich Joschua Thuir bewusst nicht von Tierprodukten. Bei seinem Dienstherren gab es jedoch keine veganen Gerichte, Thuir musste sich selbst versorgen. Dagegen klagte er nun.

Klage eingereicht: Leben ohne Tierleid sei "lediglich ein privates Interesse des Polizisten"

Joschua Thuir ist Polizist und ernährt sich seit 2011 rein vegan, um Tierquälerei und -ausbeutung nicht zu unterstützen. Was privat gut funktionierte, wurde im Dienst zu einer Herausforderung: Bei Fortbildungen und Einsätzen war es trotz mehrfacher Bitten nicht möglich, vegane Verpflegung zu erhalten. Schlimmer noch: Obwohl Thuir sich deswegen selbst versorgte und auf die Verpflegung der Bundespolizei verzichtete, wurde ihm diese von seinen Bezügen abgezogen.

Vor zwei Jahren reichte es Thuir deswegen: Er reichte Klage ein, die "Albert Schweitzer Stiftung" unterstützte ihn dabei. Für die Polizei nicht nachvollziehbar: Sie argumentierte damit, dass die vegane Ernährung lediglich ein privates Interesse des Polizisten sei, nach dem sie sich nicht richten müsse. Außerdem würden die Bundeskantinen bereits vegetarische Alternativen anbieten und damit den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) entsprechen. Für Joschua Thuir stünde also eine Alternative bereit, die Abzüge seien damit laut Polizei gerechtfertigt.

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Als die Klage nun eröffnet werden sollte, ruderte die Polizei allerdings zurück: Nach der ausführlichen Klagebegründung von Joschua Thuir erkannte die Polizei an, dass "dem Kläger als ethischer Veganer die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung nicht zuzumuten ist." Thuir ernährt sich nicht nur seit 2011 vegan, sondern wählt auch seine Kleidung, Möbel und Hygieneprodukte so aus, dass sie ohne Leder, Pelz oder Tierversuche hergestellt wurden. In seiner Freizeit ist er zudem bei mehreren Tierrechtsvereinen aktiv.

Der Erfolg für den Polizisten: Die Bundespolizei berechnet nun seine Bezüge neu, sodass er mit einer großen Nachzahlung rechnen kann. Da die Bundespolizei damit den Klagegrund beseitigte, wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens muss die Bundespolizei übernehmen.

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst auf stern.de.