Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Verdienen Häftlinge in deutschen Gefängnissen zu wenig?

Ein Auszubildender arbeitet am 22.01.2014 in der Bäckerei der Justizvollzugsanstalt in Neumünster (Schleswig-Holstein). Der Azubi ist einer von momentan 382 Häftlingen. 307 gehen einer Beschäftigung nach, 377 könnten es maximal. Junge Häftlinge halten die Lehre hinter Gittern sogar für gründlicher als draußen. Foto: Carsten Rehder/dpa (Zu dpa "Nach Ausbildung im Gefängnis draußen richtig Gas geben" vom 25.01.2014)
Ein Auszubildender arbeitet in der Bäckerei der Justizvollzugsanstalt in Neumünster (Schleswig-Holstein).
picture alliance / dpa, Carsten Rehder

Verdienen Häftlinge genug? Mit dieser Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen. Zwölf Euro für einen ganzen Tag Arbeit sind zu wenig – meint der Anwalt eines klagenden Häftlings. Damit liegt das Gehalt für Insassen von Gefängnissen weit unter Mindestlohn-Niveau. Nun müssen die Richter in Karlsruhe prüfen, ob nach dem Grundgesetz eine Erhöhung fällig ist.

Eine Zwischentür im Zellentrakt des neuen Therapiezentrums in Oberhausen wird abgeschlossen, aufgenommen am Dienstag (26.07.2011). Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine Einrichtung für aus der Sicherungsverwahrung entlassene und weiter gefährliche Ex-Häftlinge geschaffen. Die ehemalige Justizvollzugsanstalt ist für rund 20 psychisch kranke Straftäter umgebaut worden. Foto: Roland Weihrauch dpa/lnw
Verdienen Häftlinge in deutschen Gefängnissen zu wenig Geld für ihre Arbeit?

Zwei Häftlinge ziehen wegen Lohn im Gefängnis vors Bundesverfassungsgericht

Geklagt haben zwei Betroffene aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, die beide nicht an der Verhandlung teilnahmen. Aus ihrer Sicht verstößt der geringe Lohn für Arbeit in deutschen Gefängnissen gegen das Grundgesetz.

Vertreter der für den Strafvollzug zuständigen Länder sehen das anders. Sie verwiesen darauf, dass Gefangenenarbeit nicht wirtschaftlich sei. Die Kosten würden die Erlöse weit übersteigen. Für Donnerstag ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

Seit 2002 hat sich an der Vergütung von Häftlingen in Deutschland nichts geändert

Das Verfassungsgericht hat 1998 schon einmal die Vergütung beanstandet. Damals wurden fünf Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gezahlt – Maßstab sind dabei immer alle gesetzlich Rentenversicherten. Eine bundesweite Erhöhung auf neun Prozent beurteilten die Richter dann 2002 als gerade noch verfassungskonform. Inzwischen sind die Länder zuständig. An der Vergütung hat sich seither nichts geändert. (dpa/jgr)