Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Verdienen Häftlinge in deutschen Gefängnissen zu wenig?

Verdienen Häftlinge genug? Mit dieser Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen. Zwölf Euro für einen ganzen Tag Arbeit sind zu wenig – meint der Anwalt eines klagenden Häftlings. Damit liegt das Gehalt für Insassen von Gefängnissen weit unter Mindestlohn-Niveau. Nun müssen die Richter in Karlsruhe prüfen, ob nach dem Grundgesetz eine Erhöhung fällig ist.

Zwei Häftlinge ziehen wegen Lohn im Gefängnis vors Bundesverfassungsgericht
Geklagt haben zwei Betroffene aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, die beide nicht an der Verhandlung teilnahmen. Aus ihrer Sicht verstößt der geringe Lohn für Arbeit in deutschen Gefängnissen gegen das Grundgesetz.
Vertreter der für den Strafvollzug zuständigen Länder sehen das anders. Sie verwiesen darauf, dass Gefangenenarbeit nicht wirtschaftlich sei. Die Kosten würden die Erlöse weit übersteigen. Für Donnerstag ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.
Seit 2002 hat sich an der Vergütung von Häftlingen in Deutschland nichts geändert
Das Verfassungsgericht hat 1998 schon einmal die Vergütung beanstandet. Damals wurden fünf Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gezahlt – Maßstab sind dabei immer alle gesetzlich Rentenversicherten. Eine bundesweite Erhöhung auf neun Prozent beurteilten die Richter dann 2002 als gerade noch verfassungskonform. Inzwischen sind die Länder zuständig. An der Vergütung hat sich seither nichts geändert. (dpa/jgr)