Kabinett macht den Weg für neues Gesetz frei
Lauterbachs Masterplan für die Hausärzte - was sich nun ändern soll!

Der Hausarzt-Job soll besser werden!
Wartezeiten, Stress, verwaiste Praxen auf dem Land: Das Gesundheitsnetz ist vielerorts angespannt. Ein Gesetz soll da gegensteuern - auch mit Ideen, die noch nicht drinstehen.
Vergütung, Pauschalen, Transparenz - was sich beim Hausarzt ändern soll
Die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten, besonders in Hausarztpraxen, soll stärker abgesichert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Es geht ums Geld und um bessere Arbeitsbedingungen. Einige Aspekte hat Lauterbach vorerst ausgeklammert, sie sollen aber später noch auf den Tisch.
Die Kernpunkte im Überblick:
Vergütung: Für Hausärzte sollen - wie schon bei Kinderärzten - sonst übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher bezahlt bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. Zu Buche schlagen dürfte das mit einem „unteren dreistelligen Millionenbetrag“ an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt.
Neue Pauschalen: Kommen soll auch eine jährliche „Versorgungspauschale“ für Praxen für die Behandlung chronisch Kranker, die ständig Medikamente nehmen. Das soll Praxisbesuche etwa in jedem Quartal nur zum Rezepte holen vermeiden und insgesamt mehr Freiräume schaffen. Eine neue „Vorhaltepauschale“ sollen Praxen bekommen, die bestimmte, noch festzulegende Kriterien erfüllen - etwa zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Öffnungszeiten auch abends und an Samstagen.
Die Ruhestandswelle: Zwar hatte sich bei Hausärztinnen und Hausärzten zuletzt kein Rückgang mehr gezeigt. Wenn mehr und mehr in Ruhestand gehen, droht vor allem im Westen Deutschlands ein Mangel, warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Bei Hausärzten sei der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37 Prozent besonders hoch.
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Jugendliche: Verbessert werden sollen laut Entwurf auch psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche „eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten“ für entsprechende Praxen.
Transparenz: Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte soll ein digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen werden, wie es im Entwurf heißt. Abrufbar sein sollen dort etwa Zahlen zu Genehmigungen, Ablehnungen und Widersprüchen bestimmter Kassenleistungen - aber auch zur Bearbeitungsdauer und zur Qualität von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
MVZ: Für Kommunen soll es einfacher werden, medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, in denen Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach arbeiten - unter anderem mit Erleichterungen bei der Höhe nötiger Sicherheitsleistungen.
Diese umstrittenen Punkte stehen (noch) nicht im Gesetz

In der Warteschleife: Um das Vorhaben in Gang zu setzen, hat Lauterbach einige in der Koalition umstrittene Punkte herausgelöst. In den parlamentarischen Beratungen sollen sie aber erneut aufgerufen werden.
Dazu gehören „Gesundheitskioske“, also leicht zugängliche Beratungsstellen für Behandlung und Prävention in Gegenden mit vielen sozial benachteiligten Menschen. Stark machen will sich Lauterbach auch für ein Aus für homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Dies seien Versorgungen, die nicht wirkten, argumentierte er. Dafür sollten die Kassen auch nicht bezahlen. (dpa/eku)
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