Nordrhein-Westfalen steuert in Richtung Normalität

Fast wie vor Corona: Noch mehr Freiheiten und Lockerungen durch neue Inzidenzstufe Null

Laumann: Neue Inzidenzstufe Null kommt in NRW Diskos dürfen wieder öffnen
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Diskos dürfen wieder öffnen
Laumann: Neue Inzidenzstufe Null kommt in NRW

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Laumann erklärt Inzidenzstufe Null für NRW

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) des Landes Nordrhein-Westfalen macht Millionen Bürgern Hoffnung: Auf einer Pressekonferenz erklärt er eine neue Inzidenzstufe, die viele Freiheiten in NRW ermöglichen soll – auch für Großveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gastronomie, Dienstleistungen, etc. Schnelltests sollen dabei für mehr Sicherheit und Früherkennung sorgen. Alle Infos zur Inzidenzstufe Null, die ab Freitag (9. Juli) greifen soll, erklärt Laumann im Video.

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Kontakte, Nahverkehr, Veranstaltungen: Diese Regeln sind vorgesehen

In der Inzidenzstufe Null sind für Menschen in Nordrhein-Westfalen neue Freiheiten möglich – diese greift, wenn der Inzidenzwert in Kreisen und kreisfreien Städten stabil unter 10 liegt. Sie ermöglicht weitergehende Normalisierung vieler Lebensbereiche. Diese beinhaltet unter anderem:

  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr (nur noch Empfehlung), Abstandsgebot gilt nur noch als Empfehlung
  • In Bussen und Bahnen, Einzelhandel (wie auch im Supermarkt), Arztpraxen, Taxen und Schülerbeförderung bleibt die Maskenpflicht bestehen
  • Personal in körpernahen Dienstleistungen: Wahl zwischen Masketragen oder dem Nachweisen eines negativen Tests alle 48 Stunden
  • Pflicht der Datenerhebung fällt in der Gastronomie weg (es sei denn, es sind Veranstaltungen über 5.000 Personen)
  • Einlass in Diskotheken (wenn Landesinzidenz auch unter Null ist), die ein Hygienekonzept vorweisen, ist mit Test zulässig
  • Handel und Dienstleistung: Keine Einschränkungen und Quadratmeterbegrenzung mehr
  • Bei größeren privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen unter zehn liegt und die Teilnehmer negativ getestet sind
  • Gastronomie und Hotels: Keine Beschränkungen mehr, nur Abstände zwischen Tischen bleiben bei 1,5 Meter und bei der Beherbergung muss weiterhin eine Kontakterfassung stattfinden
  • Für Urlaubsrückkehrer (die noch nicht vollständig geimpft sind) gilt am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht. Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss danach am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen
  • Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt. Die Teilnehmer müssen einen negativen Testnachweis dabei haben. Veranstalter sollen stichprobenhafte Kontrollen machen

Weiterhin greift jedoch die Corona-Schutzverordnung der Bundesregierung. Heißt: Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert über zehn greift Stufe eins wieder, bei einem Wert über 35 greift Stufe zwei. (dpa/rla)